Zwischenzeitlich ist ja hinlänglich bekannt, dass Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs gute Chancen haben Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen. Nachdem aber derartige Ansprüche zwischenzeitlich alle verjährt sind, haben einige Käufer, die hier ihre Chance verpasst haben, nunmehr versucht statt Volkswagen nach den Grundsätzen einer Amtspflichtverletzung im Sinne von § 839 BGB, Art. …weiterlesen
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Beginn der Verjährungsfrist für deliktische Schadenersatzansprüche gegen VW wegen des Diesel-Abgasskandal erst 2016
Gute Nachricht für alle diejenigen Käufer von Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns die vom Dieselabgasskandal betroffen sind und die noch in 2019 Klage erhoben haben. Das OLG Oldenburg hat nämlich in seinen Urteilen vom 30.01.2020 (1 U 131/19 und 1 U137/19) entschieden, dass die Verjährungsfrist nicht bereits 2015, sondern erst 2016 zu laufen begonnen habe, so dass …weiterlesen
Geschädigte im VW-Abgasskandal haben bei der Geltendmachung von deliktischen Ansprüchen keinen Anspruch auf Ersatz des Minderwertes
Wer als Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs gegen die Volkswagen AG klagt, der hat nach Auffassung vieler Gerichte gute Erfolgsaussichten, wenn er auf Rückabwicklung klagt. Verlangt er dagegen nicht die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, sondern stattdessen den Ersatz des Minderwertes eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, dann steht dem Käufer, jedenfalls nach einem Urteil des OLG …weiterlesen
Neuerliche Niederlage für VW im Diesel-Abgasskandal
Die VW AG hat erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten, in dem ein Oberlandesgericht einen Schadensersatzanspruch einer Käuferin eines Golf VI Diesel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Automobilhersteller bejaht und VW zur Zahlung von Schadenersatz und Zinsen unter gleichzeitiger Anrechnung einer Nutzungsentschädigung verurteilt hat (OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2019 – 5 U 47/19).weiterlesen
VW-Abgasskandal: Händler muss Audi Q3 zurücknehmen und neues Modell liefern
Wenn bisher Käufer von vom VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen erfolgreich vor Gericht gezogen sind, dann konnten diese zwar oft den Kaufvertrag rückabwickeln, mussten sich aber vom zurückzuzahlen Kaufpreis die Nutzungsentschädigung dafür, dass sie das Fahrzeug genutzt haben, abziehen lassen. Beklagte Händler haben so faktisch die Höhe der zu bezahlten Forderung regelmäßig reduziert. Wer noch ein Verfahren …weiterlesen
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