Am 30.07.2012 hatten wir unter der Überschrift „Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre“ darüber berichtet, dass nach einem Urteil des Landgerichts Köln, bestätigt vom Oberlandesgericht Köln, die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokat die Anwaltsehre verletzen und damit ein Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 und …weiterlesen
Suchergebnisse für: Winkel
Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre
Gegen die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ oder die der Kanzlei als „Winkeladvokatur“ besteht ein Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. § 185 StGB. Dies hat das OLG Köln entschieden (AZ: 16 U 184/11).weiterlesen
Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung auf Facebook oder der Website – so lässt sich richtig reagieren
Wer derzeit eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der Nutzung eines Fotos auf Facebook, einer Website oder in einem Online-Shop erhält, stößt auffallend häufig auf dieselbe Konstellation: Als Rechteinhaber tritt Dr. Torsten Schröer beziehungsweise die Bildagentur blickwinkel auf, die anwaltliche Vertretung übernimmt die Hamburger Kanzlei Westermann & Scholl. Nach öffentlich auffindbaren Berichten und anwaltlichen Veröffentlichungen scheint diese …weiterlesen
Warum die Verpflichtung zur Zustellung von einstweiligen Verfügungen im digitalen Zeitalter zu Anwalts Albtraum wird
Die digitale Transformation ist nicht aufzuhalten. Dies macht auch vor der Justiz nicht halt. Wir als Rechtsanwälte sind deshalb längst gezwungen ausschließlich mit der Justiz digital zu kommunizieren. Dies für sich wäre grundsätzlich noch kein Grund zur Klage, auch wenn nicht nachvollziehbar ist, weshalb selbst bei Gerichten, bei denen kein Anwaltszwang besteht, ist jedermann gestattet …weiterlesen
BGH verneint Entschädigungsanspruch für Selbstständige wegen Betriebsschließungen im Lockdown
Während Beamte im Lockdown weiter vom Staat alimentiert wurden und Arbeitnehmer, auch wenn sie nicht beschäftigt werden konnten, weiter Anspruch auf Lohn oder jedenfalls Kurzarbeitergeld hatten, standen Selbstständige, deren Betrieb ohne eigenes Verschulden und ohne eigene Erkrankung durch staatliche Anordnung präventiv zwangsweise geschlossen wurde, erst einmal vor dem Problem, nicht nur von einem Tag auf …weiterlesen


