Big Boss is watching you: Aber nur geschäftlich Erlaubt: Prinzipiell darf der Chef – unter Beachtung des Datenschutzes – die geschäftlich bedingten Bewegungen seiner Mitarbeiter im Internet kontrollieren. Solche Daten können dann auch auf dem Server gesammelt werden. Verboten: Der Arbeitgeber darf solche Daten aber nicht benutzen, um das Verhalten und die Leistung im Job …weiterlesen
Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen
File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind (Urteil vom 12. Juli 2012 – I ZR 18/11 – Alone in the dark).weiterlesen
Mediationsgesetz in Kraft getreten
Nach langem Ringen, zuletzt zwischen Bundestag und Bundesrat, ist das Mediationsgesetz verabschiedet worden und nun in Kraft getreten. In Umsetzung einer europäischen Richtlinie stellt das Gesetz erstmals gesetzliche Rahmenbedingungen für die Mediation auf. weiterlesen
Gemeinde Icking gewinnt Streit um Mobilfunkplanung
Der VGH München hat entschieden, dass eine Mobilfunkplanung zur Gesundheitsvorsorge, die auf eine Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte zum Strahlenschutz abzielt, zulässig ist.weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 4)?
Sex-Seiten aufrufen: Für Bildersammler wird’s eng Erlaubt: Wer während der Arbeitszeit rein zufällig auf Sex-Seiten stößt, hat keine Nachteile zu befürchten, solange diese Seiten-Aufrufe die Ausnahme bleiben. Auch Mitarbeiter, die sich lediglich an Sex-Bannern erfreuen, riskieren nichts, solange dabei der Klickfinger ruhig bleibt. Der Arbeitgeber hat allerdings auch das Recht, Filterprogramme zu installieren, die bewirken, …weiterlesen