Ein Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet, geprüft worden und bestritten geblieben ist, (BGH, Urteil vom 03.07.2014 − IX ZR 261/12) .weiterlesen
Häufige Lastschriftrückgaben sind ein eindeutiges Anzeichen für eine Zahlungseinstellung, dem sich ein redlicher Gläubiger nicht verschließen kann
Hat ein Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erkannt bzw. hätte diese erkennen müssen und nimmt er gleichwohl Gelder des Schuldners entgegen, können diese Zahlungen bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bspw. im Rahmen einer Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung zurückzuzahlen sein. Für die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners als …weiterlesen
BGH: Restschuldbefreiung trotz Verurteilung des Schuldners wegen Insolvenzverschleppung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung
Nach § 297 Abs.1 InsO ist die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers zu versagen, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach den §§ 283 – 283c StGB rechtskräftig verurteilt wird. Strafrechtliche Verurteilungen, die erst nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung …weiterlesen
BGH: Steuererstattungsansprüche als Masseforderung
Steuererstattungsansprüche sind kein Arbeitseinkommen mit der Folge, dass diese uneingeschränkt in die Insolvenzmasse fallen, da auch die Pfändungsschutzbestimmungen der §§ 850 ff. ZPO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO keine Anwendung finden.weiterlesen
Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i ZPO erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (BGH, Beschluss vom 26.06.2014 – IX ZB 88/13). Nach § 35 Abs. 1 InsO fällt das gesamte Vermögen des Schuldners in die Insolvenzmasse, welches ihm zur Zeit der Insolvenzeröffnung gehört und das er im Laufe des Verfahrens erlangt. Nicht in …weiterlesen
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