In der erbrechtlichen Praxis kommt es immer wieder zu Konstellationen, in denen der Wille des Erblassers zwar klar formuliert ist, seine Umsetzung aber durch das Verhalten des Erben faktisch vereitelt wird. Besonders konfliktträchtig sind dabei sogenannte bedingt oder befristet angeordnete Vermächtnisse, bei denen der Anspruch des Vermächtnisnehmers zwar bereits mit dem ersten Erbfall entsteht, seine …weiterlesen
Kein Schutz des Vertragserben bei umfassender Rücktrittsklausel im Erbvertrag
Erbverträge gelten vielen als „sicherer Hafen“ der Nachlassgestaltung: Wer als Vertragserbe eingesetzt ist, erwartet häufig eine stabile, rechtlich abgesicherte Position. Die Praxis zeigt jedoch, dass dieser Schutz stark vom konkreten Vertragsinhalt abhängt. Enthält der Erbvertrag – oder eine spätere Ergänzung – eine weitreichende Rücktrittsklausel, kann die Bindungswirkung so weit abgeschwächt werden, dass dem Vertragserben gerade …weiterlesen
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags – Wann ist der Vertrag nichtig?
Der Grundstückskaufvertrag ist eines der wirtschaftlich bedeutendsten Rechtsgeschäfte des Zivilrechts. Umso gravierender sind die Folgen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein solcher Vertrag wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist. In der anwaltlichen Praxis spielt dabei insbesondere § 138 BGB eine zentrale Rolle. Die aktuelle Entscheidung des BGH vom 07.11.2025 (Az. V ZR 155/24) bringt hierzu wichtige …weiterlesen
Das Recht auf freie Anwaltswahl – Grenzen der Einflussnahme durch die Rechtsschutzversicherung
Wenn die Empfehlung zur Lenkung wird In der anwaltlichen Praxis ist seit Jahren eine deutliche Entwicklung zu beobachten: Rechtsschutzversicherungen versuchen zunehmend, Einfluss auf die Wahl des Rechtsanwalts zu nehmen. Dies geschieht regelmäßig über sogenannte Empfehlungen für „Vertragsanwälte“ oder „Partnerkanzleien“, mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen. Nicht selten werden diese Empfehlungen mit finanziellen Anreizen für den Versicherungsnehmer verbunden …weiterlesen
Blackout: So können sich Arbeitgeber strategisch vorbereiten
Ein flächendeckender Stromausfall („Blackout“) ist längst kein rein theoretisches Szenario mehr. Angriffe auf kritische Infrastruktur, zunehmende Netzinstabilitäten, Extremwetterereignisse oder technische Kettenreaktionen können dazu führen, dass Unternehmen über Stunden oder sogar Tage handlungsunfähig sind. Für Arbeitgeber bedeutet ein Blackout nicht nur einen technischen Stillstand, sondern vor allem eine haftungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Risikolage. Lohnfortzahlungspflichten, Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Sicherheitsprobleme …weiterlesen


