Recht ist bekanntlich biegsam. Regelungen, die vom Grundsatz her vom Gesetzgeber gut gemeint sind, werden deshalb in der Praxis immer wieder dazu verwendet, um andere zu schikanieren oder daraus Profit zu schlagen. Eine neue Tendenz ist dabei, dass abgelehnte Bewerber ihre Ablehnung damit quittieren, dass gegen den potentiellen Arbeitgeber Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO …weiterlesen
Zum datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht des Mieters gegenüber dem Vermieter bei Beschwerden Dritter
In Mietshäusern kommt es nicht selten vor, dass sich – sei es zu Recht oder zu Unrecht – ein Mieter über einen anderen Mieter beim Vermieter beschwert und der Vermieter dann aufgrund dieser Beschwerde gegen den Mieter vorgeht. Wer sich beschwert hat erfährt der so vom Vermieter gerügte regelmäßig nicht, weil der Name des Beschwerdeführers …weiterlesen
BAG: Auch Klageanträge auf Auskunft nach der DSGVO müssen hinreichend bestimmt sein
In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten spielen immer öfter Auskunftsansprüche nach der DSGVO eine Rolle, die entweder Arbeitnehmer in Kündigungsrechtsstreitigkeiten oder aber Scheinbewerber, also sog. AGG-Hopper, in Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen aufgrund vermeintlicher Diskriminierung bei der Stellenbesetzung nach dem AGG, geltend machen, umso (potentielle) Arbeitgeber in Bedrängnis zu bringen, damit sich deren Vergleichsbereitschaft erhöht. In seinem Urteil vom 16.12.2021 …weiterlesen
Abmahngefahr bei der Verwendung von Google Analytics?
Webseitenbetreiber aufgepasst! Wenn Sie auf Ihrer Internetseite das Tracking-Tool Google Analytics verwenden, dann sollten Sie weiterlesen, denn nach einer Entscheidung des LG Dresden vom 11.01.2019 (1a O 1582/18) kann hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nutzers verletzt werden, wenn der Einsatz ohne Anonymisierung der IP-Adresse erfolgt und der Nutzer nicht ausdrücklich in deren Speicherung und Weitergabe …weiterlesen
Recht kurios: Verstoßen Namensschilder an der Haustür oder Klingelanlage von Mietwohnungen gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Der Ohrwurm von Marianne Rosenberg „Er gehört zu mir so wie mein Name an der Tür“ könnte bald der Vergangenheit angehören und müsste umgeschrieben werden auf „Er gehört zu mir sowie meine Nummer an der Tür“. Warum? Die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) macht es möglich, denn bei der standardisierten Angabe von Vornamen …weiterlesen
