Mit Beschluss vom 03.05.2017 hat der BGH (XII ZB 157/16) einem Vater das Entscheidungsrecht über die Durchführung von Impfungen übertragen, weil dies dem Kindeswohl entsprochen hatte und deshalb die Angst der Mutter vor Impfschäden unbeachtlich sei.weiterlesen
Archiv für Oktober 2017
Stadt München muss nicht Kosten für Luxus-Kita Platz übernehmen
Kinder haben grundsätzlich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Anspruch auf Nachweis einem dem in den Bedarf des Kindes entsprechen Betreuungsplatz in einer Kita. Kommt dieser seiner Verpflichtung nicht nach so muss er (im entschiedenen Rechtsstreit die Stadt München) gleichwohl die Aufwendungen für einen selbst beschafften Betreuungsplatz dann nicht übernehmen, wenn diese Kosten auch …weiterlesen
Ist arbeitsvertragliche Verfallklausel, die Mindestlohn nicht ausnimmt nur insoweit unwirksam?
Viele Arbeitsverträge enthalten eine vom Arbeitgeber vorformulierte Verfallklausel, nach der Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Ausschlussfristen geltend gemacht werden. Für Mindestlohn gilt dies dagegen nicht. Dies hat das BAG in seinem Urteil vom 24.08.2016 (5 AZR 703/15) entschieden. Verfallklausel oder Ausschlussklausel müssen also insoweit in ihrem Geltungsbereich Mindestlohnansprüche ausdrücklich ausnehmen, um nicht wegen …weiterlesen
Eltern müssen im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast beim Filesharing Namen des für die Urheberrechtsverletzung verantwortlichen Kindes benennen
Werden die Inhaber eines Internetanschlusses wegen Urheberrechtsverletzung beim sog. Filesharing in Anspruch genommen, dann setzt eine erfolgreiche Rechtsverteidigung, wenn sie den Rechtsverstoß nicht selbst begangen haben, stets voraus, dass sie ausreichend ihrer sekundären Darlegungs- und Beweislast entsprochen haben. Hat ein volljähriges Kind, das im Haushalt der Eltern lebt, die Urheberrechtsverletzung gegenüber den Eltern eingeräumt, dann …weiterlesen
Richter muss Vergleich durch Rechtsanwalt mit NS-Richter Roland Freisler aushalten
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Folge ist, dass nicht nur so manchem Rechtsuchenden, sondern auch Rechtsanwälten das Tun oder Unterlassen von Richtern, derart die Zornesröte ins Gesicht treibt, dass sie lautstark ihrem Unmut mündlich oder schriftlich Luft machen. Grund dafür ist die in Art. 97 Abs. 1 GG …weiterlesen