Enthält ein Testament neben einer Erbeinsetzung auch ein Vermächtnis für einen Dritten oder ein Vorausvermächtnis für einen der Miterben, dann sind Erben meistens gut beraten, dass dann, wenn der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis geltend macht, dieser nicht durch eine Hinhaltetaktik verärgert wird. Sonst kann es am Ende des Tages für die Erben sinnlos teuer werden. Diese …weiterlesen
Mindern Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Herausgabeansprüchen nach § 2287 BGB nachträglich die bereits gezahlte Schenkungssteuer?
War der Erblasser oder die Erblasserin durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament gebunden und hat er/sie lebzeitig über Vermögen verfügt, dann sehen sich die Beschenkten nach Eintritt des Erbfalls oft mit Herausgabeansprüchen der Erben nach § 2287 BGB konfrontiert. Nach dieser Vorschrift, die auf Erbverträge direkt und auf gemeinschaftliche Testamente analog Anwendung findet, kann der Erbe …weiterlesen
Erbscheinverfahren versus Erbenfeststellungsklage
Kommt es im Rahmen eines Erbfalls zu einem Rechtsstreit darüber, wer mit welcher Quote Erbe geworden ist, was regelmäßig dann der Fall ist, wenn mehrere Testamente/Erbverträge vorhanden sind und darüber Streit besteht, ob das jüngste Testament oder die jüngste Erbvertrag wirksam ist, weil Testierunfähigkeit oder Fälschung im Raum steht, dann wird für gewöhnlich der Streit …weiterlesen
Pflichtteilsvermächtnis – das unbekannte Wesen
Wenn Sie sich bereits etwas im Erbrecht auskennen, dann wissen Sie vielleicht was ein Vermächtnis und was ein Pflichtteil ist. Aber ein Pflichtteilsvermächtnis? Noch nie gehört! So geht es manchem Erben, der mit einem solchen Anspruch konfrontiert dann vorschnell darauf verweist, dass entweder ein vorhandener Pflichtteilsanspruch bereits verjährt ist oder aber hinsichtlich des aktuellen Erbfalls …weiterlesen
Notar als Testamentsvollstrecker?
Kann eine Notar, der ein Testament oder einen Erbvertrag beurkundet, auch zugleich als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden? Grundsätzlich nein, würde man meinen, mit einem Blick auf die Regelungen in § 7 und § 27 BeurkG, wonach einem Notar die Beurkundung von Willenserklärungen untersagt ist, die ihm, seinem Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandten einen rechtlichen Vorteil verschaffen. Dass …weiterlesen
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