Wer einen Erbvertrag schließt, bindet sich regelmäßig deutlich stärker als mit einem gewöhnlichen Testament. Gerade zwischen Ehegatten soll ein Erbvertrag häufig dauerhaft sicherstellen, wer zunächst Erbe und wer nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners Schlusserbe wird. Was aber geschieht, wenn sich die Ehegatten scheiden lassen, später wieder heiraten – und dies womöglich sogar mehrfach? …weiterlesen
Können Anwaltskosten für die Erbauseinandersetzung steuerlich geltend gemacht werden?
Eine Erbauseinandersetzung kann teuer werden. Können sich mehrere Miterben nicht darüber einigen, was mit Immobilien, Bankguthaben, Wertpapierdepots oder sonstigen Nachlassgegenständen geschehen soll, entstehen schnell erhebliche Rechtsanwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und gegebenenfalls Versteigerungskosten. Gerade bei langjährigen Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft können sich allein die Rechtsanwaltskosten auf mehrere zehntausend Euro summieren. Für die betroffenen Erben stellt sich deshalb …weiterlesen
Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht – Was Betroffene wissen sollten
Ein Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht wird häufig in einer Lebenssituation unterschrieben, in der der spätere Erbfall noch weit entfernt erscheint. Eltern möchten ihr Vermögen zu Lebzeiten ordnen, ein Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eines ihrer Kinder übertragen oder eine Immobilie innerhalb der Familie weitergeben. Ein anderes Kind erhält dafür eine Abfindung und verzichtet im Gegenzug …weiterlesen
Erbschein versus Erbschaftsteuer: Warum die Erbquote im Steuerbescheid von der Quote im Erbschein abweichen kann
Wer in einem Erbschein mit einer bestimmten Erbquote ausgewiesen ist, geht regelmäßig davon aus, dass genau diese Quote auch für die Erbschaftsteuer maßgeblich ist. Diese Annahme liegt nahe, ist rechtlich aber nicht zwingend richtig. Der Erbschein begründet zwar eine gesetzliche Vermutung für das darin ausgewiesene Erbrecht. Er bindet das Finanzamt und die Finanzgerichte jedoch nicht …weiterlesen
Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt – was bedeutet dies konkret?
Ein Erbvertrag schafft grundsätzlich eine besonders starke erbrechtliche Bindung. Anders als bei einem gewöhnlichen Testament können erbvertraglich bindende Verfügungen regelmäßig nicht mehr einseitig widerrufen oder durch ein späteres Testament ersetzt werden. Gerade diese Bindungswirkung macht den Erbvertrag zu einem wichtigen Instrument der privaten Vermögensnachfolge, der Unternehmensnachfolge und der langfristigen Nachlassplanung. Eine lebenslange Bindung kann für …weiterlesen
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