Das Herzstück eines Vereins ist seine Satzung. Gerade dann, wenn es nicht rund läuft, kann es passieren, dass auf Ebene der Vereinsführung versucht wird, mit Satzungsänderungen die Satzung so hinzubiegen, dass die Führung erleichtert oder das angedachte Ergebnis leichter zu erreichen ist. Aber selbst, wenn die dafür erforderlichen Mehrheiten in der Mitgliederversammlung erzielt werden, weil …weiterlesen
Nießbrauch an GmbH-Anteilen: Eine effektive Gestaltungsform für Unternehmensnachfolge und Steueroptimierung
Sie waren beruflich erfolgreich und haben allein oder gemeinsam mit anderen ein Unternehmen aufgebaut. Jetzt machen Sie sich Gedanken, über die Unternehmensnachfolge. Gerade dann, wenn sie einerseits die Gesellschaftsanteile auf die nächste Generation übertragen möchten, andererseits aber nicht gänzlich auf die so geschaffenen Vermögenswerte zur Absicherung ihres Lebensunterhalts im Alter verzichten können oder möchten, stellt …weiterlesen
GmbH & Still: Die Überleitung einer Gesellschaftsbeteiligung auf die nächste Generation
Sie haben allein oder gemeinsam mit anderen ein Unternehmen in Form einer GmbH aufgebaut und denken darüber nach, sich zurückzuziehen und die Gesellschaft auf die nächste Generation über zu leiten? Eine Schenkung ihrer Gesellschaftsanteile an ein Kind oder mehrere Kinder wäre zwar naheliegend, allerdings möchten Sie oder müssen Sie um für das Alter ausreichend abgesichert …weiterlesen
Zum Wiederaufleben der Haftung eines Kommanditisten im Außenverhältnis bei Insolvenz der Gesellschaft
Wer als Kommanditist an einer KG oder einer GmbH & Co. KG beteiligt ist, der hat regelmäßig selbst im Falle einer Insolvenz nichts zu befürchten, wenn er seine Einlage erbracht hat und an ihn keinerlei Auszahlungen erfolgt sind. Allerdings kommt es gerade bei Publikumsgesellschaften, gleichgültig, ob Schiffsbeteiligung oder Immobilienfonds vor, dass Ausschüttungen an die Gesellschaft …weiterlesen
Keine actio pro socio bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen einen Fremdgeschäftsführer
Glück gehabt, so könnte man aus Sicht eines GmbH-Geschäftsführers ein aktuelles Urteil des BGH aus dem Gesellschaftsrecht umschreiben. Während er vom OLG bereits zur Zahlung von 964.000 € verurteilt worden war, hat der BGH das Urteil aufgehoben, weil nur ein Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft, geklagt hatte. Haftungsansprüche gegen einen Fremdgeschäftsführer einer GmbH können, so …weiterlesen
- 1
- 2
- 3
- …
- 7
- Nächste Seite »