Wenn ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dann ist dieses regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. Dies bedeutet, dass der Gläubiger, wenn er vor Rechtskraft bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen möchte, hierfür Sicherheit, meistens durch Hinterlegung, leisten muss. Nun ist es allerdings so, dass dann, wenn ein Urteil in der Welt ist, die obsiegenden Partei regelmäßig bereits eine …weiterlesen
Corona Spezial: Corona Pandemie befreit Erbin grundsätzlich nicht von der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben nicht nur die Abgabe eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses, sondern zusätzlich oder auch gleichzeitig die Abgabe eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen. Kommt der zur Auskunft verpflichtete Erbe dem Verlangen nicht nach, dann wird er vom Gericht entsprechend verurteilt. Soweit so gut. Was aber ist in Zeiten der Corona-Pandemie? Ist es dann einem Erben, …weiterlesen
Zur Pfändung eines Erbteils
Haben Sie einen Schuldtitel gegen Ihren Schuldner, dann ist Ihre Forderung grundsätzlich 30 Jahre gegen Verjährung gesichert. Gerade dann, wenn Schuldner (zunächst) vermögenslos sind, kann sich für aufmerksame Gläubiger doch plötzlich eine Chance ergeben, nämlich dann, wenn der Schuldner erbt. Ist der Schuldner Alleinerbe, dann ist die Zwangsvollstreckung in den Nachlass unproblematisch, weil dieser dann …weiterlesen
Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2015
Die unpfändbaren Beträge aus Arbeitseinkommen verändern sich gemäß § 850c Abs. 2a ZPO jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres. Zum 01.07.2015 war es nun wieder so weit. Der Pfändungsschutz soll sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum erhalten und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags …weiterlesen
BGH: Übertragung des gepfändeten Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto in den übernächsten Monat erhöht den Pfändungsfreibetrag
Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann – soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft – in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag (BGH, Urteil vom 04.12.2014 …weiterlesen
