Läuft es im Job nicht rund, dann ist es gar nicht so selten, dass sich dies auch negativ auf das Privatleben auswirkt. Gerade der Verlust des Arbeitsplatzes kann daher auch das Ende der Ehe bedeuten. Wenn die Eheleute dann im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, also keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, dann kann es passieren, dass …weiterlesen
Arbeitsrechtliche Abfindung vs. Zugewinnausgleich – auf die Umstände des Einzelfalls kommt es an
Der Verlust des Arbeitsplatzes durch Arbeitgeberkündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis, dass nicht nur das berufliche Selbstbewusstsein angekratzt, sondern oft auch negative Auswirkungen auf die Ehe hat. Gerade dann, wenn nach dem Verlust des Arbeitsplatzes auch die Ehe in die Brüche geht, kann, jedenfalls dann, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, unerwartet eine Verknüpfung …weiterlesen
Unterhaltsvorschuss bei getrenntlebenden Eltern: Neues Grundsatzurteil des BVerwG
Trennen sich Eltern, dann beginnt meist eine schwere Zeit für die Kinder. Dies nicht nur deshalb, weil nunmehr das Geld, das als Familie noch gereicht hat, knapp wird, sondern weil auch ein Gerangel um die Gunst der Kinder, den Umgang, die Betreuung aber auch die Zahlungsverpflichtungen nicht ausbleiben. Da heute der Grundsatz, dass die Frau …weiterlesen
Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle ab 2024: Ein Überblick
Alles wird teurer, auch der Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle, das zentrale Instrument zur Bestimmung des Kindesunterhalts in Deutschland, erfährt zum 01.01.2024 signifikante Änderungen. Diese Anpassungen reflektieren die sich wandelnden wirtschaftlichen Bedingungen und die Notwendigkeit, den Lebensbedarf von Kindern im Kontext der Lebensverhältnisse ihrer Eltern angemessen zu bemessen.weiterlesen
Diskriminiert § 43 FamGKG Besserverdiener und Vermögende bei Scheidungsverfahren?
Gemäß Art. 3 GG ist der Gleichbehandlungsgrundsatz festgelegt, welcher dem Staat verbietet, Bürger willkürlich zu diskriminieren. Stellen Sie sich vor, Sie möchten heiraten und das Standesamt fragt nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Nach der Auskunft erhalten Sie eine Rechnung über 11.762 €. Utopisch? In Deutschland nicht, wenn es um eine Scheidung geht. Hier greift § …weiterlesen
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