In der Presse war in letzter Zeit immer wieder zu lesen, dass die als Mietpreisbremse bezeichnete Mieterschutzverordnung in der Praxis leerlaufen würde, da sie regelmäßig von Vermietern umgangen wird. Das Amtsgericht München ist in seinem Urteil vom 21.06.2017 (414 C 26570/16) noch einen Schritt weiter gegangen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Münchner Mieterschutzverordnung zu …weiterlesen
Archiv für Juni 2017
Das Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsrecht
Das Verhältnis zwischen dem Erben einerseits und dem Pflichtteilsberechtigten andererseits ist spannungsgeladen. Während nämlich der Erbe ein Interesse daran hat, den Nachlass, zumindest im Hinblick auf mögliche Pflichtteilsansprüche, möglichst gering zu halten, hat der Pflichtteilsberechtigte ein Interesse daran, dass der Nachlass vollständig und wahrheitsgemäß ermittelt wird. Im Rahmen seines ihm zustehenden Auskunftsrechts nach § 2314 …weiterlesen
Recht kurios: Ehemaliger Richter bekommt ein Jahr auf Bewährung für 1 Minute verhängte Beugehaft
Bekanntlich wird nirgendwo so viel gelogen, wie vor Gericht. Meist nehmen dies Richter, auch, wenn es noch so offensichtlich ist, mit stoischer Gelassenheit hin. Ein Strafrichter, der ein Verfahren gegen einen Exhibitionisten verhandelt hatte, hatte diese Gelassenheit offensichtlich nicht. Um den Angeklagten dazu zu bringen wahrheitsgemäß auszusagen, hatte er ihn kurzerhand von den Justizwachmeistern im Gerichtssaal …weiterlesen
Vorsicht bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Vergleich
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, dann kann oft Streit darüber entstehen, ob die Befristung auch wirksam war. Dies insbesondere dann, wenn die Befristung mehrfach wiederholt wurde oder aber kein hinreichender Befristungsgrund vorgelegen hatte. Wer nun aber als Arbeitgeber meint auf der sicheren Seite zu sein, wenn eine solche Befristung in einem Prozessvergleich vereinbart worden ist, …weiterlesen
Erlaubte Nebentätigkeit rechtfertigt auch bei übermäßiger Nutzung der Ressourcen des Arbeitgebers keine Kündigung ohne Abmahnung
Aus Arbeitgebersicht ist Vorsicht geboten, wenn im Arbeitsvertrag pauschal bestimmte Nebentätigkeiten genehmigt werden, ohne dies näher zu konkretisieren oder zu begrenzen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, ob und in welchem Umfang zur Ausübung der Nebentätigkeit betriebliche Ressourcen in Anspruch genommen werden dürfen. Nimmt die Nebentätigkeit dann ein Ausmaß an, das der Arbeitgeber nicht …weiterlesen