Anleger, die insbesondere Lehman-Zertifikate per Telefon oder E-Mail erworben haben, können ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen. Das hat der Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Fällen entschieden. Die Richter verweisen darauf, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 4 Nr. …weiterlesen
Archiv für November 2012
Festsetzungen von Erbschaft- und Schenkungsteuer sind ab sofort vorläufig
Nach dem gleichlautenden Ländererlass der Finanzverwaltung vom 14.11.2012 werden sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen vorläufig vorgenommen. Das betrifft erstmalige und noch nicht bestandskräftige Festsetzungen nach dem 31.12.2008. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass dies lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt und nicht dahin zu verstehen sei, dass das ErbStG als verfassungswidrig angesehen wird. Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im …weiterlesen
Die Regelung „voraussichtliche Versanddauer in 1 bis 3 Werktagen“ ist unwirksam und wettbewerbswidrig
Online- Händler verhalten sich wettbewerbswidrig und riskieren eine kostenpflichtige Abmahnung, wenn nicht konkret angegeben wird, wann die Ware versandt wird. So hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen in seinem Urteil vom 05.10.2012 (2 U 49/12) entschieden, dass die Regelung „voraussichtliche Versanddauer: 1 bis 3 Werktage“ gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam und wettbewerbswidrig ist, §§ 3, …weiterlesen
BFH bestätigt zur Grunderwerbssteuer die Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand
In einer aktuellen Entscheidung vom 27.09.2012 (II R 7/12) hat der BFH die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum sog. einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestätigt.weiterlesen
BGH: Ansprüche auf Arbeitslosengeld II sind, soweit sie über dem Pfändungsfreibetrag im Einzelfall hinausgehen, pfändbar
Der Bezug von Arbeitslosengeld II allein schützt grundsätzlich nicht vor Pfändungen. Der BGH hat nunmehr in seinem Beschluss vom 25.10.2012 (VII ZB 74/11) entschieden, dass dieses – ebenso wie Arbeitsentgelt oder Arbeitslosengeld I – grundsätzlich durch einen Gläubiger pfändbar ist. Ausreichender Schutz des Existenzminimums wird durch die gesetzlich geregelten Pfändungsfreibeträge gewährleistet.weiterlesen
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