Der Wiedereinstellungsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das in besonderen Konstellationen relevant werden kann, insbesondere dann, wenn sich nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses herausstellt, dass der prognostizierte Wegfall des Beschäftigungsbedarfs unrichtig war. Allerdings führt die Insolvenz des Arbeitgebers zu erheblichen Einschränkungen, was die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern betrifft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom …weiterlesen
Zur Haftung des Vereinsvorstands in der Insolvenz
Missmanagement verbunden mit schwindender Mitgliederzahl und daher sinkenden Einnahmen. Dazu steigende Preise durch verteuerte Energie und allgemeine Inflation. Die Gründe sind vielschichtig, aus welchen die Finanzen eines Vereins in Schieflage geraten können. Dies gilt heute mehr in je und zwar gleichgültig, ob Karnevalsverein, Golfclub oder Fußballverein. Auch wenn Vereinsvorstände regelmäßig ehrenamtlich tätig sind, so sind …weiterlesen
Zum Wiederaufleben der Haftung eines Kommanditisten im Außenverhältnis bei Insolvenz der Gesellschaft
Wer als Kommanditist an einer KG oder einer GmbH & Co. KG beteiligt ist, der hat regelmäßig selbst im Falle einer Insolvenz nichts zu befürchten, wenn er seine Einlage erbracht hat und an ihn keinerlei Auszahlungen erfolgt sind. Allerdings kommt es gerade bei Publikumsgesellschaften, gleichgültig, ob Schiffsbeteiligung oder Immobilienfonds vor, dass Ausschüttungen an die Gesellschaft …weiterlesen
Geht das Märchen vom reichen Deutschland zu Ende? – Zahl der Privatinsolvenzen steigt rapide an
Während die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland (Verbraucherinsolvenz) seit dem Jahr 2011 rückläufig war und sich von 136.033 im Jahr 2011 auf 56.324 im Jahr 2020 stetig reduziert hat, haben sich im Jahr 2021 die Privatinsolvenzen sprunghaft auf 109.031 nahezu verdoppelt und bewegen sich damit bereits über dem Niveau von 2015 (Quelle: Statista 2022). Potenziert …weiterlesen
Geschäftsführerhaftung und BGH-Vorbehalt – die unbekannte Verteidigungsmöglichkeit?
Wer als Geschäftsführer einer GmbH nicht binnen 3 Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife Insolvenzantrag gestellt, der läuft Gefahr später vom Insolvenzverwalter für freigegebene Zahlungen persönlich zur Kasse gebeten zu werden. Die Regelung, die zunächst in § 64 GmbH-Gesetz a.F. geregelt war, ist zwischenzeitlich in § 15 b InsO enthalten. In massereiches Verfahren, in denen eine …weiterlesen
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