Alle Gläubiger, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, können die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Dass die angemeldete Forderung bestritten worden ist oder der Schuldner ihr widersprochen hat, hindert die Antragsbefugnis nicht (BGH, Beschluss vom 12.03.2015 – IX ZB 85/13).weiterlesen
Archiv für Mai 2015
Bei Abstandsnahme vom Pflichtteilsanspruch nach erstmaliger Kenntnis einer sog. Pflichtteilsstrafklausel ist das Erbrecht nicht verwirkt
Ehegatten, die sich im Rahmen von sogenannten Ehegattentestamenten im Rahmen des ersten Erbfalls als Alleinerben einsetzen und damit ihre Kinder enterben versuchen oft Pflichtteilsansprüche der Kinder dadurch zu entgehen, dass im Testament zusätzlich eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen wird. In einer solchen wird regelmäßig geregelt, dass dasjenige Kind, das bei Eintritt des ersten Erbfalls vom überlebenden …weiterlesen
Nichtangabe der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig?
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen waren von jeher ein beliebtes Ziel von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Nachdem zwischenzeitlich der Gesetzgeber eine Musterwiderrufsbelehrung nebst zugehörigen Muster-Widerrufsformular geschaffen hat, die auch von den Instanzgerichten weitgehend als fehlerfrei betrachtet wird, hat der Hype um Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen zwar abgenommen. Ausgestorben sind derartige Abmahnungen aber dennoch nicht. So hat beispielsweise das OLG Hamm …weiterlesen
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung des Treuhänders
Liegen die Voraussetzungen des § 298 Abs.1 InsO (Nichtzahlung der Mindestvergütung des Treuhänders) vor, besteht kein Ermessensspielraum des Gerichts zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen der Höhe der dem Treuhänder zustehenden Vergütung und den Folgen, die sich für den Schuldner aus der Versagung der Restschuldbefreiung ergeben (LG Trier, Beschluss vom 17.12.2014 – 5 T 110/14).weiterlesen
BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann nicht wegen Elternzeit gekürzt werden
Nimmt ein Arbeitnehmer Elternzeit, dann kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für die Dauer der Elternzeit anteilig kürzrn. Dies ist im § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG so geregelt. Was aber ist, wenn das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Elternzeit endet, also Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Das BAG hat nun mit …weiterlesen