Zwischen Rechtsanwalt und Mandant besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, bei dem ein Eingriff durch den Staat nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Dieser besondere Schutz greift aber nicht erst mit dem Abschluss eines Anwaltsvertrags ein, sondern das berufsbezogene Vertrauensverhältnis umfasst auch das entsprechende Anbahnungsverhältnis. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 04.02.2016 (StB 23/14) entschieden und …weiterlesen
Archiv für Juni 2016
OLG München: Schiedsklausel im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche ist im Testament unwirksam
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist im Erbrecht ein guter Weg, einen langwierigen Instanzenrechtsstreit zu vermeiden oder der Öffentlichkeit familiäre Details vorzuenthalten. Ein solches Schiedsverfahren funktioniert aber bei Pflichtteilsansprüchen nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte und die Erben sich vertraglich verpflichten, dass ein Schiedsverfahren über den Pflichtteilsanspruch ganz oder teilweise entscheiden soll. Die einseitige Anordnung eines Schiedsverfahrens im Hinblick …weiterlesen
Abmahnradar: Abmahnung von Immobilienmaklern durch die Günther & Günther GmbH
Uns liegt eine Abmahnung der Günther & Günther GmbH, einer Firma, die in Hamburg als Immobilienbüro tätig ist vor. Vertreten wird sie von dem Hamburger Rechtsanwalt Elmar E. Günther. Aufgrund der Namensidentität liegt die Vermutung nahe, dass eine familiäre Verbindung besteht. Abgemahnt wurde ein Tölz ansässiges Maklerbüro. Gerügt wird ein Verstoß gegen die §§ 3, …weiterlesen
BAG: Ausnahmsweise kein Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz
Rauchen ist out. Während früher in Betrieben und Büros oft deshalb „dicke Luft“ herrschte, weil nicht nur der Chef, sondern auch die Kollegen an ihrem Arbeitsplatz hemmungslos gequalmt haben, haben Arbeitnehmer seit dem Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich einen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, weil die Arbeitsstättenverordnung davon ausgeht, dass auch das Passivrauchen die Gesundheit gefährdet. Deshalb …weiterlesen
Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für Nebenräume bei anerkanntem häuslichem Arbeitszimmer bei gemischter Nutzung
Bekanntlich wird ein häusliches Arbeitszimmer nur ausnahmsweise dann steuerlich anerkannt, wenn der Steuerpflichtige dieses Zimmer ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzt und ihm nicht gleichzeitig anderweitig ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht (BFH, Beschluss vom 27.07.2015 (GrS 1/14 – „gemischt genutztes Arbeitszimmer“). Bei Arbeitnehmern ist dies regelmäßig nicht der Fall. Bei Selbstständigen nur dann, wenn sie …weiterlesen
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