Bereits die Corona Pandemie hat zu zahlreichen Streitigkeiten zwischen Vermietern und Gewerbemietern geführt, ob und in welchem Umfang, staatlich verordnete Betriebsschließungen Auswirkungen auf die Verpflichtung der Miete zur Zahlung (ungekürzten) vertraglich vereinbarten Miete haben und ob hier sich Mieter auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen können. Kaum, dass sich diese für Mieter sehr unerfreuliche Situation …weiterlesen
Fiktive Schadensbemessung im Mietrecht weiterhin möglich – Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Vermieter
Wenn Mieter ausziehen, dann erleben Vermieter manchmal ihr blaues Wunder. Nicht nur, dass erforderliche Schönheitsreparaturen nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, sondern manchmal weiß die Mietsache auch erhebliche Beschädigungen auf, die die Mieter verursacht, aber nicht beseitigt haben. Nachdem die Kaution hier oft nicht ausreicht, um den Schaden des Vermieters abzudecken, müsste nun der …weiterlesen
Kann eine mit der Wohnung angemietete Garage separat gekündigt werden?
Stellen sich vor, Sie sind Vermieter einer Wohnung und haben auch eine Garage, die Sie mit vermieten möchten. Wie machen Sie das? Schließen Sie mit dem Mieter einen Mietvertrag ab, der sich auf die Wohnung und auf die Garage bezieht, so dass also die monatlich zu leistende Mietzahlung sich aus der Miete für die Wohnung, …weiterlesen
BGH: Mietanpassungen bei coronabedingten Betriebsschließungen unterliegen hohen Hürden
Die Coronapandemie geht langsam zu Ende. Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern darüber, ob und in welchem Umfang bei coronabedingten Betriebsschließungen die Miete reduziert werden kann, sind zum Großteil bereits geführt und erledigt. Für den Fall, dass Sie noch einen Rechtsstreit haben, der anhängig ist, dann hat der BGH nunmehr in seinem Urteil vom 23.11.2022 (XII …weiterlesen
Warum Vermieter bei Zahlungsrückständen stets neben einer fristlosen Kündigung auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung aussprechen sollten
Kommt ein Mieter mit der Zahlung der Miete mit mehr als 2 Monatsmieten in Verzug, dann steht dem Vermieter ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Durch die Regelung zur sog. Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB kann Mieter, jedenfalls dann, wenn es die erste fristlose Kündigung war, das Mietverhältnis dann …weiterlesen
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