Die Beziehung zwischen Bauherrn und Architekt, die durch den Architektenvertrag geregelt ist, läuft nicht immer harmonisch. Sei es, dass sich rasch herausstellt, dass der Geschmack des Architekten nicht mit dem Geschmack des Bauherrn übereinstimmt, also die „Chemie“ zwischen den Vertragsparteien nicht stimmt, oder aber der Architekt weicht erheblich von den Vorgaben ab, überschreitet schuldhaft die vorgegebenen …weiterlesen
Auch nachträgliche Ohne-Rechnung-Abrede führt zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Rechnung Cash, also schwarz bezahlt wird (sog. Ohne-Rechnung-Abrede), dann hat der Auftraggeber, wenn Mängel am Werk auftauchen, keine Gewährleistungsansprüche. Dies gilt auch, wenn nicht von Anfang an Schwarzarbeit vereinbart wurde, sondern die Vertragsparteien erst nachträglich übereinkommen, dass ein Teil des Werklohns ohne Rechnung bezahlt wird (OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2017 …weiterlesen
Werkvertrag ist auch bei nachträglicher „Ohne-Rechnung-Abrede“ wegen Verstoß gegen SchwarzArbG nichtig
Verstößt ein Werkvertrag gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, dann ist er nach § 134 BGB nichtig. Dies bedeutet, dass der Unternehmer nicht bezahlten Werklohn nicht verlangen kann; umgekehrt stehen dem Besteller weder Gewährleistungsrechte zu noch nach Rücktritt ein Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Werklohns. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH hinreichend geklärt. …weiterlesen
Zur Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer bei Bauverträgen
In der Praxis entsteht immer wieder Streit zwischen Unternehmer und Besteller hinsichtlich der Frage, ob der Unternehmer auch dann haftbar ist, wenn ein Mangel auf der Vorleistung eines anderen Unternehmers, auf der fehlerhaften Beschaffenheit des vom Auftraggeber gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffs oder auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Gleichgültig, ob es sich um einen Werkvertrag …weiterlesen
Zum Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz des Verzögerungsschadens bei Zahlungsverzug des Auftraggebers
In Bausachen werden regelmäßig für zeitabschnittsweise erbrachte Leistungen Abschlagsrechnungen erstellt, die vom Auftraggeber zu bezahlen sind. Kommt der Auftraggeber dabei mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer nicht nur berechtigt die Leistung vorübergehend einzustellen, sondern der Auftraggeber schuldet dann auch den Ersatz des Verzögerungsschadens (OLG Köln, Urteil vom 07.06.2016 – 22 U 45/12). …weiterlesen
