Maklers Mühe ist oft umsonst. Mit dieser Merkhilfe wird Jurastudenten das Wesen des Maklervertrags nähergebracht, also dass ein Makler regelmäßig nur dann einen Provisionsanspruch hat, wenn seine Tätigkeit auch erfolgreich war, und zum Vertragsschluss geführt hat. Eine völlig neue Dimension erhält allerdings diese Merkhilfe aus der Juristenausbildung, wenn wie in einem Fall, der gerade auf …weiterlesen
3.150 € Standkosten nach Aufenthalt in Kfz-Werkstatt?
Wer sein Kfz in eine Werkstatt bringt und dann die dort zur Abrechnung gebrachten Reparaturkosten nicht bezahlt, weil er meint, dass er entweder gar keinen Auftrag erteilt hat oder aber jedenfalls die Kosten zu hoch sind, der wird regelmäßig zunächst damit konfrontiert werden, dass die Werkstatt das Kfz nicht herausgibt, sondern das sog. Werkunternehmerpfandrecht nach …weiterlesen
Zur Kündigung eines Architektenvertrag
Die Beziehung zwischen Bauherrn und Architekt, die durch den Architektenvertrag geregelt ist, läuft nicht immer harmonisch. Sei es, dass sich rasch herausstellt, dass der Geschmack des Architekten nicht mit dem Geschmack des Bauherrn übereinstimmt, also die „Chemie“ zwischen den Vertragsparteien nicht stimmt, oder aber der Architekt weicht erheblich von den Vorgaben ab, überschreitet schuldhaft die vorgegebenen …weiterlesen
Auch nachträgliche Ohne-Rechnung-Abrede führt zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Rechnung Cash, also schwarz bezahlt wird (sog. Ohne-Rechnung-Abrede), dann hat der Auftraggeber, wenn Mängel am Werk auftauchen, keine Gewährleistungsansprüche. Dies gilt auch, wenn nicht von Anfang an Schwarzarbeit vereinbart wurde, sondern die Vertragsparteien erst nachträglich übereinkommen, dass ein Teil des Werklohns ohne Rechnung bezahlt wird (OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2017 …weiterlesen
Werkvertrag ist auch bei nachträglicher „Ohne-Rechnung-Abrede“ wegen Verstoß gegen SchwarzArbG nichtig
Verstößt ein Werkvertrag gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, dann ist er nach § 134 BGB nichtig. Dies bedeutet, dass der Unternehmer nicht bezahlten Werklohn nicht verlangen kann; umgekehrt stehen dem Besteller weder Gewährleistungsrechte zu noch nach Rücktritt ein Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Werklohns. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH hinreichend geklärt. …weiterlesen
