Zug-um-Zug-Forderungen können als solche nicht zur Tabelle angemeldet werden, da sie sich nicht für die Berechnung der Quote eignen und die Insolvenzordnung in dem Feststellungs- und Verteilungsverfahren nach §§ 174 ff. InsO keine den §§ 756, 765 ZPO entsprechende Regelung kennt. Die Anmeldung einer nur Zug-um-Zug zu erfüllenden Forderung ohne die Zug-um-Zug-Einschränkung als ungekürzter Zahlungsanspruch …weiterlesen
BGH: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bei der Nachtragsverteilung
Die den Schuldner im eröffneten Verfahren treffenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gelten auch im Nachtragsverteilungsverfahren. Sie können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 – IX ZB 74/15).weiterlesen
Keine Verfahrenskostenstundung bei 100 % von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Verbindlichkeiten
Ein Antrag auf Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4 Abs. 1 InsO setzt nach dem Wortlaut lediglich einen Antrag auf Restschuldbefreiung voraus. Nach dem Sinn und Zweck sei die Norm jedoch dahin auszulegen, dass zumindest eine realistische Möglichkeit bestehen müsse, dass Verbindlichkeiten des Schuldners der Restschuldbefreiung unterfallen. Besteht bei 100% der Verbindlichkeiten das …weiterlesen
BGH: Fehlendes Rechtschutzinteresse bei vorangegangener Restschuldbefreiung innerhalb der 10-Jahresfrist
Dem Schuldner fehlt das für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn er den erneuten Eigenantrag mit dem Ziel der Erteilung der Restschuldbefreiung stellt, obwohl ihm innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Eröffnungsantrag bereits einmal die Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren erteilt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn in dem vorausgehenden Verfahren …weiterlesen
BGH: Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach zu erwartender Quote bei Berufungseinlegung
Bei einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Berufung nach dem Betrag, der zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten war (BGH, Beschluss vom 14.01.2016 – IX ZB 57/15).weiterlesen
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