Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung, bei deren Verletzung die Restschuldbefreiung zu versagen wäre (BGH, Beschluss vom 19.11.2015 – IX ZB 59/14). Bewohnt der Insolvenzschuldner eine in seinem Eigentum befindliche Wohnung, ist er verpflichtet für den Zeitraum …weiterlesen
Gewährung von Stundung der Verfahrenskosten auch bei überwiegenden deliktischen Forderungen
Deliktische Forderungen stehen der Stundung der Verfahrenskosten gem. § 4 a InsO nicht entgegen, auch wenn sie über 75% der Gesamtverschuldung ausmachen. Dies entschied nunmehr das AG Göttingen mit Beschluss vom 09.12.2015 (71 IN 101/15 NOM), obwohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Stundung der Verfahrenskosten ausscheiden soll, wenn ein Schuldner auch aufgrund anderer Umstände …weiterlesen
Zurückweisung eines Insolvenzplans im Rahmen der Vorprüfung durch das Insolvenzgericht
Mit einem Insolvenzplan kann ein Insolvenzverfahren zügig beendet und die angestrebte Restschuldbefreiung erlangt werden. Bei der Erstellung eines Insolvenzplans gilt es jedoch einiges zu beachten, damit der Plan nicht bereits im Rahmen der Vorprüfung durch das Insolvenzgericht zurückgewiesen wird.weiterlesen
BAG: Ausnahmsweise kongruente Leistung bei Zahlung des Arbeitslohns durch einen Dritten
Das Bundesarbeitsgericht hat sich im Urteil vom 22.10.2015 (6 AZR 538/14) mit den Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen auseinandergesetzt, die statt direkt über den Arbeitgeber über das Konto eines Dritten abgewickelt werden, und das Vorliegen einer inkongruenten Leistung verneint, soweit die Lohnzahlung durch den Dritten insolvenzfest vereinbart war und das Konto als Arbeitgeberkonto zu werten …weiterlesen
Arbeitgeber kann bei der Ermittlung der Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens grundsätzlich von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ausgehen
Der Arbeitgeber kann bei der Ermittlung der Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens grundsätzlich von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ausgehen, es sei denn, dass er konkrete Anhaltspunkte zu Zweifeln an der Richtigkeit dieser Angaben und damit an der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen hat (LAG Hamm, Urteil vom 15.04.2015 – 2 Sa 1325/14).weiterlesen
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