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„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

GRAF-DETZER Rechtsanwälte

Rechtsanwalts-Kanzlei in Wolfratshausen mit internationaler Kompetenz

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    Coram iudice sumus in manu Dei

2009 – 2019: 10 Jahre Recht aktuell – Ein Rück- und Ausblick

2. Januar 2019 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Allgemein

Mein Gott, wie die Zeit vergeht. Nun ist es genau 10 Jahre her als am 02.01.2009 unser Blog „Recht aktuell“ gestartet ist. 10 Jahre und fast 2.000 Beiträge „rund ums Recht“ später, ist es an der Zeit kurz inne zu halten und zurück zu blicken.

Wie alles begann

Am 02.01.2009 bin ich mit nur einer Sekretärin, nachdem ich zuvor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, als Repetitor in der Juristenausbildung in München, als Justiziar und Geschäftsführer eines Internet Startups im Rechtsbereich und in verschiedenen Kanzleistrukturen in München und London gearbeitet hatte, am Hans-Urmüller-Ring 11 in Wolfratshausen in die Selbstständigkeit gestartet. Die Kanzlei hieß damals in der Anfangszeit noch ANWALTSKANZLEI GRAF.

Nach Wolfratshausen bin ich eigentlich nur deshalb gekommen, weil meine Frau und ich nach der Geburt unserer Tochter im Jahr 2005 unseren Wohnsitz „aufs Land“, nämlich von München nach Icking verlegt haben und mir schon sehr schnell klar war, dass ich nicht jeden Tag im Stau nach München stehen möchte. Zudem war ich schon einige Jahre in Wolfratshausen im Golfclub und dachte, dass Wolfratshausen als Stadt mit Gerichtssitz im Umfeld von München nicht nur eine gute Wohn – und Lebensqualität bietet, sondern durch die gute Verkehrsanbindung nach München mit S-Bahn und Autobahn ein guter Standort für eine Rechtsanwaltskanzlei wäre.

Mir war klar, dass die Gründung eines Unternehmens und nichts anderes ist eine Anwaltskanzlei, gut durchdacht sein muss und es blauäugig wäre, Büroräume anzumieten, ein Schild vor die Tür zu hängen und darauf zu warten, dass Aufträge zur Tür reinkommen. Deshalb hatte ich zunächst vor eine alteingesessene Anwaltskanzlei zu übernehmen. Auch, wenn der Kanzleiinhaber das Alter hatte, um sich langsam aus dem Berufsleben zurückzuziehen, zeigte sich bei näherer Betrachtung aber schnell, dass die als überregional angepriesene Wirtschaftskanzlei längst ihren Zenit überschritten und zudem in vielen Bereichen defizitär war. Ich hatte mich deshalb gegen den Kauf und stattdessen für eine Neugründung entschieden und dies war aus heutiger Sicht genau die richtige Entscheidung. Da nahezu alle Wirtschaftsmandate, die ich während der Erprobungsphase betreut hatte,  mir die Treue gehalten und mit mir die Kanzlei verlassen haben, konnte ich mich vom ersten Tag an nicht über mangelnde Arbeit beklagen. Hinzu kam, dass sowohl die Süddeutsche Zeitung als auch der Isar-Loisachbote über die Neugründung berichtet haben, sodass auch ein mediales Interesse die Kanzleigründung unterstützt hat.

Vielleicht aufgrund meines technikaffinen Werdegangs war ich von Anfang an der festen Überzeugung, dass der Anwaltsmarkt im Umbruch ist und zukünftig Erfolg in der analogen Welt unmittelbar mit Erfolg in der digitalen Welt zusammenhängen wird. Ich hatte deshalb bereits zu dieser Zeit damit angefangen regelmäßig Artikel und Beiträge rund ums Recht, also Urteile, Gesetzesänderungen, Kommentare oder aber auch kurioses rund ums Recht im Rahmen eines Blogs zu publizieren. Google liebt Content und wen Google liebt, den lieben die User. unsere Beiträge werden nicht nur regional, sondern auch überregional gelesen. So haben wir schon des Öfteren, gerade im Erbrecht oder Arbeitsrecht, nicht nur Mandate aus Orten am anderen Ende von Deutschland erhalten, weil wir zu einem Thema publiziert und damit eine Lösung aufgezeigt hatten, die ein Kollege vor Ort nicht gesehen hat, sondern wir bekommen auch regelmäßig Anfragen von Kollegen aus ganz Deutschland, die entweder ein von uns erstrittenes Urteil erbitten oder aber sich einfach nur zu einem konkreten Rechtsproblem, über das wir geschrieben haben, austauschen möchten. Absoluter Liebling bei den Lesern (neudeutsch: Usern) war damals mein Artikel „Kurios: Amtsgericht Wolfratshausen stoppt geschwätzigen Professor“. Ich hatte darin über zwei von mir erstrittene einstweilige Verfügungen gegen einen habilitierten Hals-Nasen-Ohren-Arzt berichtet. Dieser hatte sich im Zusammenhang mit einer erbrechtlichen Auseinandersetzung zwischen 2 Schwestern zugunsten einer Beteiligten, mit der er damals privat liiert war, eigeninitiativ an das Betreuungsgericht gewandt, um die Bestellung eine Betreuung für die demente Ehefrau des Erblassers zu verhindern. Er wollte damit erreichen, dass die seiner Freundin im Zustand der Geschäftsunfähigkeit noch erteilten Vollmachten dazu benutzt werden können, vor Eintritt des zweiten Erbfalls den Nachlass zu verschieben. Deshalb hatte er gegenüber dem Betreuungsgericht wahrheitswidrig behauptet, die fachärztlich attestierte Demenz sei gar keine Demenz, sondern zum einen nur eine Form der Schwerhörigkeit und zum anderen dadurch ausgelöst, dass die 2. Tochter und deren Ehemann die Mutter, mit der sie gemeinsam in einem Anwesen gelebt haben, massiv bedrohen würden, um diese einzuschüchtern, weswegen die alte Dame bei ihrer Begutachtung nicht mehr in der Lage gewesen sei situationsadäquat zu reagieren. Genutzt hat es ihm nichts, denn das Amtsgericht Wolfratshausen hatte damals dem Professor im Rahmen der einstweiligen Verfügungsverfahren aufgegeben, die aufgestellten Behauptungen künftig zu unterlassen. Jetzt hatte er nicht nur die Verfahrenskosten zu tragen, sondern für den geschwätzigen Professor kam es sogar noch schlimmer. In einem weiteren Verfahren hatten wir ihn nämlich gezwungen noch echtes Lehrgeld, in Form einer (un-)freiwilligen Spende von fast 2.000 € an die Kinderkrebshilfe zu bezahlen…

So ging es weiter

Im April 2011 erfolgte dann der Umzug der Kanzlei in die Bahnhofstraße 28 und gleichzeitig ein Relaunch der Internetseite. Von da an wurde die Anzahl der veröffentlichten Beiträge in unserem Blog auf regelmäßig 5 Stück pro Woche, also einer an jedem Arbeitstag, erhöht.

Dadurch, dass ich mit Herrn Rechtsanwalt Hans-Christian Detzer einen Partner aufgenommen hatte und wir sukzessive weiter gewachsen sind, stand mehr Manpower zur Verfügung. So kam noch in 2011 mit Frau Rechtsanwältin Friederike Bethlehem die erste angestellte Rechtsanwältin sowie mehrere Rechtsanwaltsfachangestellte hinzu.

2014 kamen dann mit Frau Rechtsanwältin Katja Radler-Frank und Herrn Rechtsanwalt Alexander Kaiser zwei weitere angestellte Rechtsanwälte hinzu. Mit Frau Rechtsanwältin Patricia Wiese als weiterer angestellter Rechtsanwältin haben wir dann 2016 einen zusätzlichen Kanzleistandort in München eröffnet, sodass heute 6 Rechtsanwälte (3 Rechtsanwältinnen und 3 Rechtsanwälte) das „Kompetenzteam Recht“ von GRAF-DETZER Rechtsanwälte bilden. Hinzu kommen weitere Mitarbeiter, angefangen von einer Diplomjuristin, über mehrere Rechtsanwaltsfachangestellte und einige Kaufleute sowie ein Auszubildender, sodass die Kanzlei in den vergangenen 10 Jahren von anfangs 2 Köpfen auf nunmehr ein Team von 16 Köpfen angewachsen ist. Trotz dieser personellen „Aufrüstung“ war der Arbeitsanfall in 2018 dann aber doch manchmal so hoch, dass an dem einen oder anderen Tag kein Beitrag online gehen konnte… Die guten Vorsätze fürs neue Jahr stehen. Versprochen.

Wo Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten. So hatten wir im Januar 2012 großes Glück, als in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar ein nicht ausgestreckter Wasserkocher sich selbst eingeschaltet hatte und dadurch nicht nur die Kaffeeküche vollständig ausgebrannt ist, sondern der Rest der Kanzlei, auch wenn keine einzige Akte verbrannt ist, durch die Rauchentwicklung so stark verrußt war, dass die Kanzlei fast 6 Monate lang grundsaniert werden musste. Ich war damals gerade den ersten Tag im Skiurlaub und hatte noch keinen Schwung gefahren, als am Morgen noch vor dem Frühstück die Nachricht kam, dass nachts die Kanzlei abgebrannt war. Ich hatte mich dann sofort ins Auto gesetzt und auf den Weg gemacht, als Bayern 1 davon berichtet hatte, dass es in der Nacht zu einem Brand in einer Kanzlei im Oberland gekommen war … Da fing das Jahr echt prima an.

Im Nachhinein hatten wir aber Glück im Unglück. Nicht nur, dass niemand zu Schaden gekommen ist, sondern uns ist es auch gelungen innerhalb von nur einer Woche komplett die Kanzlei in anderen Räumlichkeiten zu verlagern und dort dann unvermindert den Kanzleibetrieb fortzusetzen. Nach 6 Monaten erneut am Hans-Urmiller-Ring sind wir dann wieder zurück in unsere schönen Räume in der Bahnhofstraße 28 in Wolfratshausen gezogen. Dafür an dieser Stelle nochmals Dank an alle, die mitgeholfen haben, aber insbesondere an unsere Mitarbeiter, die dies mit unermüdlichen Einsatz möglich gemacht haben. Der einzige langfristige Schaden bestand eigentlich darin, dass ich wegen des starken Brandgeruch lange Zeit keinen geräucherten Schinken mehr riechen konnte…. Aber das konnte ich gut verschmerzen.

Da bekanntlich kein Schaden oder Nutzen ist, haben wir aber aufgrund des Brandes einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen anderen Kanzleien, weil wir bereits dann im Jahr 2012 mit der Digitalisierung aller Dokumente begonnen haben und so bereits seit vielen Jahren an digitales arbeiten und die damit verbundenen Vor- und Nachteile gewohnt sind. Es spielt daher für uns keine Rolle mehr, ob wir uns in der Kanzlei, zu Hause oder im Urlaub befinden. Wir können von überall aus so arbeiten, als säßen wir direkt im Büro am Schreibtisch. Für unsere Mandanten hat dies den Vorteil, dass jeder Anwalt, der unterwegs oder im Urlaub ist, auch jederzeit, sollte dies erforderlich werden, auf die Akten zugreifen und das, was erforderlich ist, veranlassen kann, gleichgültig, ob von Wolfratshausen aus oder von Mallorca. Für uns hat es sogar den Vorteil, dass wir versuchsweise einzelne Mitarbeiter komplett ins Home-Office ausgelagert haben und so, gerade ideal für junge Mütter, die Vereinbarung von Familie und Beruf gewährleisten. Nach einer Versuchsphase über ein Jahr mit einer Mitarbeiterin haben wir 2018 das Modell auf weitere Mitarbeiterinnen bundesweit ausgeweitet. Das „Schreckgespenst“ der Digitalisierung, das derzeit so manchen Anwaltskollegen um den Schlaf bringt, kann uns also nicht mehr schocken. Ganz im Gegenteil. Wir wissen die Vorteile des digitalen Arbeitens bereits heute zu schätzen.

Wie geht es weiter?

Wir werden auch in 2019 und darüber hinaus stets unser Bestes geben, um für Sie als unsere Mandanten außergerichtlich aber auch bei Gericht Ihre Interessen bestmöglich und unnachgiebig zu vertreten und dort hart sein, wo Härte gefordert ist und mit Diplomatie Kompromisse aushandeln, wo dies wirtschaftlich und/oder menschlich sinnvoll ist. Wir werden dabei, weiter so wie bisher, möglichst an jedem Arbeitstag einen Beitrag rund ums Recht veröffentlichen, sodass sich für Sie als interessierte Leser der Besuch auf unserer Internetseite sich jederzeit aufs Neue lohnt.

Voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2019 werden wir unsere Internetseite noch um den „Job-Doktor“ erweitern. Da wir der festen Überzeugung sind, dass in absehbarer Zeit die deutsche Wirtschaft ins Stottern geraten wird und deshalb Arbeitsplätze wieder verstärkt abgebaut werden, handelt es sich dabei um ein von uns entwickeltes Tool aus dem Arbeitsrecht mit dem Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wurde und die überlegen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, die Möglichkeit haben vorab EDV-gestützt und unentgeltlich zu überprüfen, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht wirtschaftlich sinnvoll erscheint, bevor ein Anwalt beauftragt wird und hierdurch Kosten entstehen. Die Idee und das Grundkonzept stehen bereits. Jetzt muss das System nur noch nach und nach mit den erforderlichen Inhalten gefüllt und ausgiebig getestet werden, bevor es online geht. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Für heute verbleibt mir nur noch allen zu danken, die in den letzten 10 Jahren dazu beigetragen haben, dass unsere Kanzlei stets erfolgreich war und zu ihrer heutigen Größe wachsen konnte. Neben unseren Mitarbeitern, denen unserer besonderer Dank gilt, danken wir unseren Mandanten, insbesondere den Langjährigen, die immer wieder zu uns kommen und uns weiterempfehlen, den treuen Lesern unseres Blogs und allen anderen, die direkt oder indirekt zum Erfolg unsere Kanzlei beigetragen haben. Vielen Dank.

Sollten Sie selbst einen kuriosen Rechtsstreit führen, der auch für andere von Interesse sein kann, dann schreiben Sie uns. Wenn Sie dies möchten und Ihr Fall für eine Veröffentlichung geeignet ist, dann berichten wir gerne an dieser Stelle darüber.

Ihr

Helmut Graf

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Übrigens: Mit Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Wolfratshausen sind die Anwälte der Kanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte auch für Klienten aus Geretsried bequem zu erreichen. Direkt vor unserer Kanzlei stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung und auch von der Bushaltestelle am Bahnhof erreichen Sie uns mit nur wenigen Schritten.

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