Grenzüberschreitende Erbfälle belaufen sich jährlich auf etwa 123 Milliarden Euro. Die am 8. Juni 2012 vom Rat der Justizminister angenommene Erbrechtsverordnung wird künftig dazu beitragen, dass deren Abwicklung nach einheitlichen Regelungen erfolgt. Die Verordnung sieht vor, dass sich das anzuwendende Recht nach dem Ort des letzten Aufenthaltes des Erblassers bestimmt. Der Erblasser kann aber auch das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen. Das EU-Parlament hatte den Vorschlag bereits am 13. März 2012 angenommen.
Ab Mitte 2015 findet die Verordnung auf grenzüberschreitende Erbfälle Anwendung. Das nationale Erbrecht der Mitgliedstaaten ändert die Verordnung hingegen nicht.
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Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.