Ein flächendeckender Stromausfall („Blackout“) ist längst kein rein theoretisches Szenario mehr. Angriffe auf kritische Infrastruktur, zunehmende Netzinstabilitäten, Extremwetterereignisse oder technische Kettenreaktionen können dazu führen, dass Unternehmen über Stunden oder sogar Tage handlungsunfähig sind. Für Arbeitgeber bedeutet ein Blackout nicht nur einen technischen Stillstand, sondern vor allem eine haftungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Risikolage. Lohnfortzahlungspflichten, Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Sicherheitsprobleme und Versicherungsfragen treffen in kurzer Zeit zusammen.
Arbeitgeber sollten einen Blackout daher nicht isoliert als IT- oder Energieproblem betrachten, sondern als komplexes Krisenszenario, das rechtliche, organisatorische und versicherungstechnische Antworten erfordert. Eine strategische Vorbereitung kann im Ernstfall über wirtschaftliche Stabilität oder existenzielle Schäden entscheiden.
1. Arbeitsrechtliche Vorsorge
a) Regelungen zu Arbeitsausfall und Lohnrisiken
Zentraler Ausgangspunkt jeder rechtlichen Betrachtung ist das sog. Betriebsrisiko. Nach § 615 Satz 3 BGB trägt der Arbeitgeber das Risiko, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung aus betrieblichen Gründen nicht erbringen können. Ein Stromausfall im Betrieb – ebenso wie der Ausfall von IT-Systemen oder Maschinen – führt daher regelmäßig dazu, dass Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch behalten, obwohl tatsächlich nicht gearbeitet werden kann.
Gerade bei mehrtägigen Blackouts kann dies zu erheblichen Lohnkosten führen. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig prüfen, welche arbeitsrechtlichen Instrumente zur Risikobegrenzung zur Verfügung stehen:
- Kurzarbeitsregelungen vorbereiten: Kurzarbeit setzt eine wirksame arbeits- oder tarifvertragliche Grundlage sowie die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit voraus. Diese Voraussetzungen sollten bereits im Vorfeld geschaffen sein, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben.
- Arbeitsverträge überprüfen: Flexibilisierungsmöglichkeiten wie Arbeitszeitkonten, Gleitzeitmodelle oder vertraglich geregelte Arbeit auf Abruf können helfen, Ausfallzeiten rechtssicher abzufedern.
b) Homeoffice strategisch absichern
Auch im Homeoffice gilt grundsätzlich das Betriebsrisiko des Arbeitgebers, wenn Arbeitnehmer wegen eines Blackouts objektiv nicht arbeiten können. Gleichwohl können klare vertragliche Regelungen Konflikte vermeiden und die Organisation erleichtern. Sinnvoll sind insbesondere:
- Regelungen zu alternativen Arbeitsleistungen bei Strom- oder Netzausfall
- Dokumentationspflichten bei Arbeitsausfall infolge eines Blackouts
- Bereitschafts- oder Nacharbeitsregelungen für kurzfristige Ausfalltage
2. Organisatorische Notfallplanung
a) Betriebliches Kontinuitätsmanagement (Business Continuity Management)
Ein Blackout zeigt, wie abhängig moderne Unternehmen von Energie, IT und Kommunikation sind. Arbeitgeber sollten daher ein strukturiertes Business-Continuity-Management (BCM) etablieren, das konkrete Handlungsanweisungen für Ausnahmesituationen enthält. Dazu gehören insbesondere:
- Backup-Systeme für Server, Daten und Kommunikationswege
- Notstromaggregate für sicherheitsrelevante oder betriebsnotwendige Bereiche
- Interne Alarm- und Eskalationspläne mit klaren Zuständigkeiten
- Mitarbeiterschulungen für den Umgang mit Krisensituationen
b) Krisenkommunikation und Dokumentation
Im Blackout-Fall ist eine strukturierte Kommunikation entscheidend. Arbeitgeber sollten vorbereiten:
- standardisierte Vorlagen für Kunden- und Lieferanteninformationen
- Notfallkontaktlisten in analoger Form
- eine lückenlose Dokumentation von Ausfallzeiten und Schäden zur späteren Geltendmachung von Versicherungsansprüchen
3. Versicherungsrechtliche Absicherung
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Schäden durch Stromausfall automatisch versichert seien. Tatsächlich sind Blackouts in vielen Policen nicht oder nur eingeschränkt erfasst. Arbeitgeber sollten ihre Versicherungen daher kritisch überprüfen.
a) Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherungen leisten häufig nur dann, wenn der Stillstand auf eine ausdrücklich versicherte Ursache (z. B. Feuer, Leitungswasser) zurückzuführen ist. Der reine Stromausfall ist vielfach ausgeschlossen. Abhilfe können sogenannte All-Risk-Deckungen oder spezielle Blackout-Zusatzbausteine schaffen.
b) Elektronik- und Maschinenversicherung
Diese Versicherungen können Schäden durch Spannungsschwankungen, Stromspitzen oder Folgeschäden nach Wiederanlauf der Systeme abdecken, etwa Defekte an Servern oder Produktionsanlagen.
c) Erweiterter Diebstahlschutz
Bei Blackouts steigt das Risiko von Einbruchdiebstählen oder Plünderungen, insbesondere wenn Alarmanlagen ausfallen. Versicherer verlangen regelmäßig nachweisbare Einbruchspuren. Eine Absicherung durch Sicherheitsdienste oder notstromgestützte Überwachungssysteme ist daher dringend zu empfehlen.
4. Vertragliche Absicherung innerhalb der Lieferkette
Ein regionaler Stromausfall kann Liefer- und Leistungspflichten unmöglich machen. Um Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden, sollten Arbeitgeber ihre Vertragswerke überprüfen:
- Force-Majeure-Klauseln sollten Stromausfälle und Infrastrukturstörungen ausdrücklich erfassen
- Haftungsausschlüsse für Blackout-Folgeschäden sollten klar geregelt sein
- Lieferanten sollten hinsichtlich ihrer eigenen Notfallpläne überprüft werden
5. Öffentlich-rechtliche Pflichten und Branchenvorgaben
Unternehmen in kritischen Infrastrukturen (KRITIS), etwa in den Bereichen Energie, Wasser, Gesundheit oder IT, unterliegen besonderen Vorsorge- und Meldepflichten nach dem BSI-Gesetz sowie künftig nach dem KRITIS-Dachgesetz. Auch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) oder dem Gefahrgutrecht können besondere Anforderungen an Notfall- und Störfallvorsorge bestehen.
Blackout-Check für Arbeitgeber: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben, sollten Arbeitgeber regelmäßig anhand einer strukturierten Checkliste prüfen, ob sie auf einen Blackout vorbereitet sind. Der folgende Blackout-Check bietet eine praxisnahe Orientierung:
- Arbeitsrecht: Existieren wirksame Regelungen zu Kurzarbeit, Arbeitszeitkonten und Homeoffice? Sind Führungskräfte über das Betriebsrisiko nach § 615 Satz 3 BGB informiert?
- Notfallorganisation: Gibt es einen schriftlichen Notfall- oder Business-Continuity-Plan mit klaren Zuständigkeiten und Eskalationswegen?
- IT & Technik: Sind Server, kritische Maschinen und Sicherheitssysteme (z. B. Alarmanlagen) notstromfähig oder durch Backup-Lösungen abgesichert?
- Kommunikation: Können Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten auch ohne Strom kurzfristig erreicht werden (analoge Kontaktlisten, alternative Kanäle)?
- Versicherungsschutz: Decken bestehende Versicherungen Stromausfälle, Betriebsunterbrechungen, Elektronikschäden und Einbruchdiebstahl im Blackout-Fall tatsächlich ab?
- Verträge & Lieferketten: Enthalten wesentliche Verträge Force-Majeure-Klauseln, die Stromausfälle ausdrücklich erfassen?
- Öffentlich-rechtliche Pflichten: Bestehen besondere Vorsorge-, Melde- oder Mitwirkungspflichten (z. B. KRITIS, BImSchG), und sind diese organisatorisch umgesetzt?
Dieser Check ersetzt keine individuelle Risikoanalyse, zeigt jedoch auf, wo akuter Handlungsbedarf besteht. Gerade mittelständische Unternehmen unterschätzen häufig die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eines mehrtägigen Stromausfalls.
Fazit
Ein Blackout ist für Arbeitgeber kein Ausnahmefall ohne rechtliche Folgen, sondern ein hochrelevantes Haftungs- und Kostenrisiko. Wer arbeitsrechtlich vorsorgt, organisatorische Notfallpläne etabliert, Verträge überprüft und den Versicherungsschutz gezielt erweitert, kann die wirtschaftlichen Folgen erheblich begrenzen.
Eine regelmäßige Überprüfung der Blackout-Vorsorge gemeinsam mit juristischen und betriebswirtschaftlichen Beratern ist dringend anzuraten. Als überregional tätige Anwaltskanzlei unterstützen wir Arbeitgeber deutschlandweit dabei, rechtssichere Notfallstrukturen zu schaffen und Risiken frühzeitig zu minimieren.


