• Start
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Historie
    • Anwälte
    • Karriere
    • Kunst
    • Presse
  • Rechtsberatung
    • Erstberatung
    • Telefonische Beratung
    • Kosten
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
    • Arbeitsrecht: Unternehmen
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungseinzug (Inkasso)
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
    • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Onlinehandel
    • Restrukturierung und Insolvenz
    • Unternehmenskauf
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheber-, Medien- und Presserecht
  • Recht aktuell
  • Insolvenzverwaltung
  • Kontakt

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“.

zu deutsch:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“
(Deshalb sollte Ihr Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein!)

GRAF-DETZER Rechtsanwälte

Rechtsanwalts-Kanzlei in Wolfratshausen mit internationaler Kompetenz

  • Rechtsanwälte der Kanzlei Graf-Detzer
    Umfassende Beratung und Vertretung aus einer Hand
  • kanzlei-graf-detzer-besprechungsraum
    Mit Kompetenz und Weitsicht bringen wir Sie an Ihr Ziel
  • kanzlei-graf-detzer-visitenkarten
    zuverlässig – diskret – bewährt
  • Coram iudice sumus in manu Dei von der Irschenhausener Malerin und Schmuckdesignerin Judith Amselgruber
    Coram iudice sumus in manu Dei

Corona Spezial: OVG Bremen setzt Maskenpflicht für Grundschüler vorläufig außer Kraft

21. April 2021 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Verwaltungsrecht

Kinder und Jugendliche sind die Hauptleidtragenden nicht nur der Pandemie, sondern vor allen Dingen des staatlichen Politikversagens, das seit nunmehr mehr als einem Jahr das Leben der jüngsten Generation nicht nur beeinträchtigt, sondern in vielfältiger Weise deren psychische und körperliche Gesundheit gefährdet. Eine aktuelle Entscheidung des OVG Bremen vom 20.04.2021 (1 B 178/21) lässt Eltern von Grundschülern, die eine Maskenpflicht für ihre Kinder für unzumutbar halten aufhorchen, denn dort haben die Richter im Rahmen eines Eilantrags im Zusammenhang mit einer Normenkontrolle die entsprechende Regelung aus der 24. Coronaverordnung der Stadt Bremen vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Eingriffe in die Grundrechte der Kinder sind zwar grundsätzlich hinzunehmen…

Die Richter haben zwar darauf hingewiesen, dass Ihrer Auffassung nach die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für Grundschüler grundsätzlich eine verhältnismäßige Maßnahme darstelle, um das Infektionsgeschehen im Schulbetrieb zu reduzieren und zu kontrollieren. Weiter haben die Richter klargestellt, dass es sich bei dieser Verpflichtung nicht um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, sondern lediglich die allgemeine Handlungsfreiheit betroffen werde.

… es fehlt der Verordnung aber an der hinreichenden Bestimmtheit

Die Regelung ist dann aber daran gescheitert, dass § 17 Abs. 5 S. 4 der 24. Coronaverordnung der Stadt Bremen inhaltlich zu unbestimmt sei. Die Regelung hat die Pflicht zum Tragen einer Maske nämlich davon abhängig gemacht, dass in Bremen oder Bremerhaven laut Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus von 100 pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (Inzidenzwert) überschritten wird „und sich dies nicht auf ein oder mehrere Ausbruchsgeschehen außerhalb von Schulen zurückführen lässt“. Für betroffene Grundschüler und Grundschülerinnen und deren Eltern sei, so die Richter, nicht feststellbar, wann diese Voraussetzung gegeben sei. Dies lasse sich auch durch Auslegung nicht ermitteln, weil belastbare Daten hierzu von öffentlicher Stelle nicht veröffentlicht worden wären.

Anmerkung:

Verfahren gewonnen in der Sache aber doch verloren,…

…so könnte man die Entscheidung der Richter interpretieren. Diese haben nämlich nicht die Verordnung per se gekippt, sondern nur ihre Entscheidung an der Frage der Bestimmtheit festgemacht, so dass es für die Verwaltung ein Leichtes ist, diese Regelung kurzfristig „nachzubessern“, so dass die vorübergehend außer Vollzug gesetzt Maskenpflicht, die allgemeinverbindlich ist, also für alle Grundschüler und Grundschülerinnen in Bremen gilt, dann wieder postwendend eingeführt werden kann.

Inzidenzwert kein geeigneter Maßstab um Einschränkungen zu rechtfertigen

Das, was die Verordnung zu Fall gebracht hat, ist an sich die richtige und gut gemeinte ansatzweise, dass es nicht allein auf den Inzidenzwerte ankommen könne, sondern danach differenziert werden müsse, wie sich dieser bestimmt, nämlich dass die Maskenpflicht dann nicht gelten solle, wenn der Inzidenzwert schwerpunktmäßig auf sog. Hotspots, beispielsweise Ausbrüche in Altenheimen, fleischverarbeitenden Betrieben oder Asylbewerberunterkünften zurückzuführen sei. Juristisch wird es jetzt spannend, denn wenn nun eine Regelung getroffen wird, die ausschließlich auf den Inzidenzwerte gleichgültig welche Zahl man zugrunde legt, sei es 100, 165 oder 200, dann ließe sich die Argumentation umdrehen und mit der Frage der Verhältnismäßigkeit argumentieren. Diese Zahlen sagen alle nichts über das regionale Infektionsgeschehen aus, wenn in der Stadt oder dem Landkreis ein oder mehrere Hotspots vorhanden sind. Bricht beispielsweise irgendwo in einer Asylbewerberunterkunft in einem Stadtteil Corona aus und infizieren sich dort gleichzeitig viele Menschen, dann steigt der Inzidenzwert zwangsläufig. Weswegen dann in Gegenden, die mit dem Hotspot nichts zu tun haben, Einschränkungen stattfinden, ist oft kaum nachvollziehbar und deshalb stets zweifelhaft, ob dann tatsächlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Hinzu kommt, dass die Inzidenzwerte zum einen nichts über Krankheitsverläufe aussagen, denn nicht jeder, der infiziert ist, ist überhaupt oder nur ansatzweise schwer krank. Im Übrigen kann der Inzidenzwert auch bewusst durch die Häufigkeit der Testungen „gesteuert“ werden. Dies wird immer besonders schön an Feiertagen deutlich, wenn dann automatisch der Inzidenzwert sinkt und darauf hingewiesen wird, dass wegen Feiertag oder Wochenende weniger getestet worden ist. Wird also die Testpflicht, wie augenblicklich, landauf und landab weiter ausgeweitet, dann hat dies zwangsläufig zur Folge, dass die Inzidenzwerte steigen. Deswegen sind Inzidenzwerte stets eine „Mogelpackung“, denn ein Inzidenzwerte aus dem April 2020 ist wegen des veränderten Testverhaltens nicht mehr mit einem Inzidenzwerte aus dem April 2021 vergleichbar.

OVG hat gleichzeitig Verhältnismäßigkeit einer Testpflicht bestätigt

Der gleiche Senat hat übrigens noch am gleichen Tag in einem anderen Verfahren (1 B 180/21) entschieden, dass eine Regelung, wonach das Betreten des Schulgeländes von einem negativen Testergebnis abhängig gemacht werde rechtlich nicht zu beanstanden sei. Damit verbundene Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit der Kinder oder in deren Recht auf Bildung, seien im Interesse der Allgemeinheit hinzunehmen … Nachdem es in Deutschland rund 83.000.000 Einwohner gibt, sodass die Zahl der schwer Erkrankten bei lediglich 0,03 % liegt, wovon wiederum ein hoher Prozentsatz einem bestimmten Milieu zuordenbar ist, wäre es nach Auffassung des Verfassers durchaus juristisch diskutierbar, ob körperliche und psychische Erkrankungen von Kinder und Jugendlichen, von denen derzeit zahlreiche Kinder- und Jugendärzte (politisch ungehört) warnen, sowie die Bildung einer ganzen Generation so ohne weiteres stets dem Belangen des Infektionsschutzes geopfert werden darf. Im Grundgesetz jedenfalls ist kein „Supergrundrecht“ auf Leben und Gesundheit, das alle anderen Grundrechte überwiegen würde, verankert. Stattdessen handelt es sich bei den Grundrechten um ein Wertesystem, wonach Grundrechte stets gegeneinander und untereinander abgewogen werden müssen, um angemessen Entscheidungen zu treffen. Nachdem der Mensch ein soziales Wesen ist, könnte mit fortschreitenden Isolationsmaßnahmen der Kinder auch darüber diskutiert werden, ob nicht gerade die Menschenwürde, die im Grundrechtssystem sozusagen vor die Klammer gezogen ist, überhaupt Maßnahmen, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachweislich gefährden, gestattet. Deshalb ist hier, wie auch bei vielen anderen Gerichtsentscheidungen, die Grundrechtsabwägung nach dem Verständnis des Verfassers eher „dünn“ und sehr einseitig „staatstragend“. Eine Perspektive, wann sich für die Kinder wieder etwas zum Positiven ändern soll, wird nämlich derzeit, aufgrund von ständig zu erwartenden Mutationen auch durch die schleppend laufenden Impfungen, geboten. Diese dürften nämlich schon wieder zum Großteil überholt sein bis überhaupt genügend Menschen in Deutschland geimpft worden sind, um die oft gepriesene „Herdenimmunität“ zu erreichen oder haben Sie schon einmal etwas von einer Herdenimmunität gegen den Grippevirus gehört?

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

  1. Corona Spezial: OVG Münster setzt Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug – als Reaktion erlässt NRW neue, schärfere Regeln
  2. Corona Spezial: BayVGH konkretisiert Anforderungen an ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht
  3. Corona Spezial: Hessischer VGH stoppt vorläufig Sperrstundenregelung
  4. Corona Spezial: Corona-Verkaufsflächenregelung verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz
Übrigens: Mit Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Wolfratshausen sind die Anwälte der Kanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte auch für Klienten aus Geretsried bequem zu erreichen. Direkt vor unserer Kanzlei stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung und auch von der Bushaltestelle am Bahnhof erreichen Sie uns mit nur wenigen Schritten.

Suche

Recht aktuell :: Archive

    Kategorien
    • Allgemein
    • Arbeitsrecht
    • Äußerungsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerberecht
    • Handelsrecht
    • Insolvenzrecht
    • IT-Recht
    • Kapitalanlagerecht
    • Kaufrecht
    • Markenrecht
    • Mietrecht
    • Presserecht
    • Ratgeber
    • Recht allgemein
    • Steuerrecht
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • WEG-Recht
    • Werkvertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Zivilprozessrecht
    • Zwangsvollstreckungsrecht
    Monatsarchiv
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • November 2020
    • Oktober 2020
    • September 2020
    • August 2020
    • Juli 2020
    • Juni 2020
    • Mai 2020
    • April 2020
    • März 2020
    • Februar 2020
    • Januar 2020
    • Dezember 2019
    • November 2019
    • Oktober 2019
    • September 2019
    • August 2019
    • Juli 2019
    • Juni 2019
    • Mai 2019
    • April 2019
    • März 2019
    • Februar 2019
    • Januar 2019
    • Dezember 2018
    • November 2018
    • Oktober 2018
    • September 2018
    • August 2018
    • Juli 2018
    • Juni 2018
    • Mai 2018
    • April 2018
    • März 2018
    • Februar 2018
    • Januar 2018
    • Dezember 2017
    • November 2017
    • Oktober 2017
    • September 2017
    • August 2017
    • Juli 2017
    • Juni 2017
    • Mai 2017
    • April 2017
    • März 2017
    • Februar 2017
    • Januar 2017
    • Dezember 2016
    • November 2016
    • Oktober 2016
    • September 2016
    • August 2016
    • Juli 2016
    • Juni 2016
    • Mai 2016
    • April 2016
    • März 2016
    • Februar 2016
    • Januar 2016
    • Dezember 2015
    • November 2015
    • Oktober 2015
    • September 2015
    • August 2015
    • Juli 2015
    • Juni 2015
    • Mai 2015
    • April 2015
    • März 2015
    • Februar 2015
    • Januar 2015
    • Dezember 2014
    • November 2014
    • Oktober 2014
    • September 2014
    • August 2014
    • Juli 2014
    • Juni 2014
    • Mai 2014
    • April 2014
    • März 2014
    • Februar 2014
    • Januar 2014
    • Dezember 2013
    • November 2013
    • Oktober 2013
    • September 2013
    • August 2013
    • Juli 2013
    • Juni 2013
    • Mai 2013
    • April 2013
    • März 2013
    • Februar 2013
    • Januar 2013
    • Dezember 2012
    • November 2012
    • Oktober 2012
    • September 2012
    • August 2012
    • Juli 2012
    • Juni 2012
    • Mai 2012
    • Februar 2012
    • April 2011
    • Januar 2011
    • Dezember 2010
    • November 2010
    • Oktober 2010
    • September 2010
    • August 2010
    • Juli 2010
    • Juni 2010
    • Mai 2010
    • April 2010
    • März 2010
    • Februar 2010
    • Januar 2010
    • Dezember 2009
    • November 2009
    • Oktober 2009
    • September 2009
    • August 2009
    • Juli 2009

    Beliebte Rechtsbeiträge

    Meistgelesen:

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Bahnhofstraße 28
    82515 Wolfratshausen

    Telefon 08171/385269-0
    Telefax 08171/385269-1
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    Fürstenrieder Straße 281
    81377 München

    Telefon 089/6142184-0
    Telefax 089/6142184-9
    E-Mail mail@graf-detzer.de

    • Impressum
    • Datenschutz
    Cookie-Einstellungen
    © 2009-2025 GRAF-DETZER Rechtsanwälte
    • Start
    • Recht aktuell
    • Kontakt
    • Menü
      Schließen
    Navigation
    • Start
    • Kanzlei
      • Philosophie
      • Historie
      • Anwälte
      • Karriere
      • Kunst
      • Presse
    • Rechtsberatung
      • Erstberatung
      • Telefonische Beratung
      • Kosten
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Betriebsräte
      • Arbeitsrecht: Unternehmen
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Forderungseinzug (Inkasso)
      • Gesellschaftsrecht
      • Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
      • Immobilienrecht, Mietrecht und WEG-Recht
      • Kapitalanlagerecht
      • Onlinehandel
      • Restrukturierung und Insolvenz
      • Unternehmenskauf
      • Unternehmensnachfolge
      • Urheber-, Medien- und Presserecht
    • Recht aktuell
    • Kontakt