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Coronahilfen: Kommen jetzt nach der Flut der Rückforderungsbescheide auch noch eine Flut von Strafanzeigen?

29. November 2024 | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Verwaltungsrecht

Anna Müller (Name geändert) führt als Soloselbstständige ein kleines Grafikdesign-Studio in München. Während der Corona-Pandemie stand sie plötzlich vor dem wirtschaftlichen Ruin: Aufträge brachen weg, doch die Miete für ihr Büro und andere laufende Kosten mussten weiterbezahlt werden. Um diese Belastungen zu stemmen, beantragte sie im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe in Bayern, die ihr schnell und ohne umfassende Prüfung ausgezahlt wurde.

Zwei Jahre später der Schock: Ein Rückforderungsbescheid der IHK als der zuständigen Bewilligungsstelle. Man wirft ihr vor, die Hilfen zu Unrecht erhalten zu haben, da sie nicht in der erforderlichen „existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage“ gewesen sei. Anna war überzeugt, dass sie korrekt gehandelt hatte, und entschied gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht München zu klagen. Doch noch während der Rechtsstreit läuft, kommt der nächste Schock: nun ist ihr ein Schreiben der Kriminalpolizei ins Haus geflattert, mit der Aufforderung zur Vernehmung als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB zu erscheinen…sie versteht die Welt nicht mehr. Zu Beginn hieß es, dass die Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssen, dann die Rückforderung, mit der sie nicht gerechnet hat und die sie wirtschaftlich arg in Bedrängnis bringt und jetzt soll sie auch noch eine Straftäterin sein?! Anna ist kein Einzelfall. Rückforderungsbescheide sind bereits, nicht nur in Bayern, zahlreich verschickt worden und werden weiter verschickt. Es bleibt abzuwarten, ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, oder ob jetzt die Flut der Strafanzeigen dem Betroffenen das Leben weiter schwer machen soll.

Die Corona-Soforthilfe in Bayern: Voraussetzungen und Probleme

Die bayerische Corona-Soforthilfe wurde 2020 ins Leben gerufen, um Selbständigen und kleinen Unternehmen in der Krise schnelle finanzielle Unterstützung zu bieten. Die Voraussetzungen waren anfangs bewusst weit gefasst, um unbürokratische Hilfe zu ermöglichen. Die zentrale Bedingung lautete, dass der Antragsteller durch die Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geraten sein musste. Die existenzielle Bedrohung wurde anhand der Deckung laufender Betriebsausgaben durch die vorhandenen Einnahmen geprüft.

Problematik der unklaren Regelungen:
  • Viele Antragsteller hatten Schwierigkeiten, die Fördervoraussetzungen eindeutig zu interpretieren. Insbesondere die Definition der „existenzbedrohenden Lage“ ließ Raum für Interpretationen.
  • Die Antragsformulare enthielten keine Hinweise darauf, wie zukünftige Einnahmen oder mögliche private Rücklagen zu berücksichtigen seien. Viele Antragsteller beurteilten ihre Lage auf Basis einer prognostizierten Einnahmenentwicklung, was sich im Nachhinein als problematisch erwies.
Nachträgliche Anpassung der Bedingungen:

Ein besonders kritischer Punkt ist, dass die bayerische Landesregierung die Förderkriterien nachträglich präzisierte. So wurde beispielsweise klargestellt, dass Privatvermögen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage herangezogen werden sollte – ein Punkt, der in den ursprünglichen Antragsunterlagen nicht klar geregelt war. Viele Betroffene, die gutgläubig gehandelt hatten, sahen sich daher mit Rückforderungen konfrontiert, obwohl sie ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hatten.

Rückforderungsbescheide: Existenzieller Druck für Selbständige

Die Rückforderungen stellen für viele Selbständige eine immense Belastung dar. Neben der Rückzahlung der erhaltenen Hilfen werden häufig auch Zinsen gefordert. Für kleinere Betriebe und Solo-Selbständige, die während der Pandemie ohnehin schon wirtschaftlich angeschlagen waren, kann dies existenzbedrohend sein.

Betroffene berichten zudem von einer belastenden Kommunikation mit den Behörden: Häufig werden pauschale Vorwürfe erhoben, ohne die individuellen Umstände ausreichend zu berücksichtigen. Zu sprechen ist regelmäßig niemand, sondern es wird auf elektronische Kommunikation verwiesen. Insbesondere für diejenigen, die die Rückforderung für ungerechtfertigt halten, bleibt nur der Klageweg.

Strafanzeigen wegen Subventionsbetrug: Rechtliche Einordnung

Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB erfordert, dass der Täter im Rahmen eines Subventionsverfahrens vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für die Bewilligung der Subvention von Bedeutung sind. Doch gerade bei den Corona-Soforthilfen in Bayern ist fraglich, ob bei den unklaren und nachträglich geänderten Regelungen überhaupt von einem Anfangsverdacht auszugehen ist.

Kritik an der Praxis in Bayern:

  1. Unklarheiten der Förderbedingungen
    Viele Antragsteller konnten die Voraussetzungen nur schwer nachvollziehen. Wenn die Förderrichtlinien nachträglich präzisiert wurden, kann Betroffenen kaum vorgeworfen werden, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt zu haben.
  2. Kein Automatismus durch Klage
    Der bloße Umstand, dass ein Rückforderungsbescheid angefochten wird, darf keinen Anfangsverdacht begründen. Der Zugang zu den Gerichten ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaats, und die Ausübung dieses Rechts darf nicht mit dem Vorwurf einer Straftat gleichgesetzt werden.
  3. Fehlende Verhältnismäßigkeit
    Strafverfahren sind mit erheblichen Belastungen verbunden und sollten nur eingeleitet werden, wenn tatsächlich konkrete Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen. Allein der Umstand, dass Rückforderungen geltend gemacht werden, reicht hierfür nicht aus.

Empfehlungen für Betroffene

Betroffene wie Anna Müller sollten folgende Schritte beachten:

  1. Frühzeitige rechtliche Beratung: Sowohl gegen Rückforderungsbescheide als auch im Falle strafrechtlicher Ermittlungen sollte umgehend rechtlicher Beistand eingeholt werden.
  2. Transparente Kommunikation: Alle Unterlagen, die die ursprüngliche Berechtigung zur Antragstellung belegen, sollten gesammelt und den Behörden vorgelegt werden.

Fazit: Schutz der Betroffenen und Rechtsstaatlichkeit wahren

Der Fall Anna Müller zeigt, wie schnell aus einer Rettungsmaßnahme eine existenzielle Bedrohung werden kann. In Bayern offenbart die Praxis der Rückforderung und der parallel eingeleiteten Strafverfahren gravierende rechtliche und ethische Probleme. Es ist unerlässlich, dass die Behörden mit Augenmaß handeln und die Rechte der Antragsteller respektieren.

Die Einführung klarer und einheitlicher Richtlinien ist ebenso notwendig wie die strikte Trennung zwischen verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren. Betroffene sollten wissen, dass sie nicht allein sind und der Rechtsstaat auch in schwierigen Zeiten ihre Interessen schützt. Ein entschlossener rechtlicher Beistand kann dabei helfen, ihre Rechte zu wahren und ungerechtfertigte Vorwürfe abzuwehren.

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