Im Kleinbetrieb, also Betrieben mit unter 10 Mitarbeitern, findet das Kündigungschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht sozial gerechtfertigt sein muss. Die Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers ist also gerichtlich nur sehr eingeschränkt nachprüfbar. Unwirksam ist sie allerdings dann, wenn sie willkürlich oder sittenwidrig ist. Das Arbeitsgericht Köln hat in seinem Urteil …weiterlesen
Wer unbefugt private E-Mails seines Arbeitgebers liest, der riskiert eine fristlose Kündigung
Die Kommunikation per E-Mail ist heute aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Das Briefgeheimnis wird damit weitgehend aufgeweicht, jedenfalls dann, wenn ein E-Mail Account nicht nur ausschließlich von einer Person genutzt wird, sondern auch eine weitere Person Zugriff hat und dort nicht nur geschäftliche, sondern auch private E-Mails eingehen. Sei es versehentlich oder weil …weiterlesen
Arbeitsgericht bestätigt die Kündigung eines Coronaleugners
Wer als Arbeitnehmer gegen Coronaschutzvorschriften des Arbeitgebers verstößt, der muss bekanntlich mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen. Wäre es zu bunt treibt, der riskiert sogar den Verlust des Arbeitsplatzes, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 09.11.2021 (9 CA 163/21) verdeutlicht. Dort hatten die Richter die Kündigung eines 64-jährigen Berufsschullehrers, der das Maskentragen als völlig nutzlos eingestuft …weiterlesen
Inanspruchnahme der Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag kann zum Verlust der Zahlungsansprüche führen
Wird ein Arbeitsverhältnis durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags beendet, dann vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig, dass der Arbeitnehmer bis zum Beschäftigungsende von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt wird. Gerade dann, wenn der Zeitraum bis zur Beendigung aufgrund langer Kündigungsfristen länger ist, wird meist auch eine sog. Sprinter- oder Turboklausel vereinbart. Darunter versteht man eine Regelung, die …weiterlesen
Kurzarbeit Null rechtfertigt Urlaubskürzung
Nachdem nach 2 Jahren Corona-Kurzarbeit immer wieder Streit darüber entstanden ist, wie sich Urlaubsansprüche der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer berechnen, hat nun das BAG mit Urteil vom 30.11.2021 (9 AZR 225/21) klargestellt, dass ausgefallene Arbeitstage rechtlich nicht Zeit mit Arbeitspflicht gleichzustellen sind, also dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei einer Kurzarbeit „Null“ anteilig gekürzt werden …weiterlesen
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