Die Überlassung von Arbeitnehmern ist nach dem AÜG grundsätzlich erlaubnispflichtig. Gerade jetzt in der Coronakrise stellt sich aber die Situation am Arbeitsmarkt so dar, dass es auf der einen Seite viele Unternehmen gibt, deren Mitarbeiter nicht ausgelastet sind, und die deshalb die Belegschaft ganz oder teilweise bereits in Kurzarbeit geschickt haben oder beabsichtigen dies demnächst …weiterlesen
Corona Spezial: Zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Coronakrise
Die Angst vor einer Ausbreitung des Covid-19 Virus und der damit verbundene Shutdown in Deutschland bringt nicht nur das öffentliche Leben zum Erliegen, sondern wird auch ganz massiv zum Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland führen. Neben der im Vordergrund leitenden Gastronomie und Reisebranche werden auch Autobauer und die damit verbundenen weitflächigen Zuliefererstrukturen kaum umhinkommen, um …weiterlesen
Zur Anordnung von Kurzarbeit und dem Bezug von Kurzarbeitergeld wegen des Coronavirus
Der Coronavirus ist nicht nur eine Herausforderung für das menschliche Immunsystem, sondern auch für unser westliches Wirtschaftssystem. War das Herzstück der deutschen Wirtschaft, nämlich die Automobilbranche, mit ihren zahlreichen mittelständischen Zulieferern, bereits zuletzt nicht nur durch den Dieselskandal einerseits, sondern auch die Penetranz der Deutschen Umwelthilfe e.V., die nicht müde wurde in zahlreichen deutschen Großstädten …weiterlesen
Coronavirus in Deutschland: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen
Heute hat auch Bayern beschlossen landesweit ab Montag die Schulen bis nach den Osterferien zu schließen. Ein Blick zu unseren Nachbarn in Italien und die dort getroffenen drastischen Maßnahmen verdeutlicht, dass sich auch Arbeitgeber, ebenso wie Arbeitnehmer, mit der Frage beschäftigen müssen, was aus arbeitsrechtlicher Sicht gilt, wenn der eigene Arbeitsplatz betroffen ist. Wir beantworten …weiterlesen
Übersendung eines Fotos mit erigiertem Penis an Arbeitskollegin rechtfertigt (nicht immer) eine fristlose Kündigung
Wer als Arbeitnehmer Arbeitskolleginnen (oder Arbeitskollegen) sexuell belästigt, der riskiert seinen Arbeitsplatz. So erging es auch dem 57-jährigen Kläger, der bei der Beklagten, einem Unternehmen, das knapp 2.000 Mitarbeiter beschäftigt, seit 19 Jahren beschäftigt war. Dieser übersandte außerhalb der Arbeitszeit über den Messengerdienst WhatsApp einer Kollegin, die in derselben Abteilung beschäftigt war, auf deren Privathandy …weiterlesen
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