Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Einem Arbeitnehmer, der den PC seines Arbeitgebers ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit exzessiv für seine privaten Angelegenheiten nutzt, kann auch ohne Abmahnung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden. Dies stellte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 06.05.2014 (1 Sa 421/13) klar.weiterlesen
Unfreundliches Verhalten eines Arbeitnehmers gegenüber Kunden kann Abmahnung rechtfertigen
Mitarbeiter sind das größte Kapital eines jeden Unternehmens. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Kundenkontakt haben, weil damit das Ansehen des Unternehmens, und damit auch dessen geschäftlicher Erfolg, positiv oder negativ beeinflusst werden kann. Wer deshalb als Arbeitnehmer unfreundlich gegenüber Kunden seines Arbeitgebers ist, riskiert eine arbeitsrechtliche Abmahnung. Diese Erfahrung musste ein Arbeitnehmer machen, der als …weiterlesen
BAG: Arbeitgeber muss keinen Arbeitsplatz im Ausland anbieten
Ein Arbeitgeber kann regelmäßig nur dann erfolgreich aus betrieblichen Gründen kündigen, wenn in seinem Betrieb kein anderer (auch unterwertiger) Arbeitsplatz frei ist, den er vorrangig dem zu kündigenden Arbeitnehmer anbieten müsste. Eine solche Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Abs. 2 KSchG. Lediglich höherwertige Arbeitsplätze oder solche unterwertigen Arbeitsplätze, die vom Arbeitnehmer als Beleidigung empfunden werden, wenn …weiterlesen
BAG: Kein außergerichtliches Aufforderungsschreiben zur Fristwahrung für Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG erforderlich
Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche nach den §§ 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG müssen grundsätzlich innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht werden. So ist es in § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG geregelt.In der Rechtsprechung ist bislang unterschiedlich gehandhabt worden, ob zunächst eine außergerichtliche Geltendmachung erforderlich ist oder aber ob die Schriftform auch mit …weiterlesen
Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit besteht das Arbeitsverhältnis fort, so dass grundsätzlich bei gravierenden Pflichtverletzungen eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis straffällig wird (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.05.2014 – 2 Sa 410/14).weiterlesen
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