Für gewöhnlich streiten beim Eintritt eines Erbfalls Kinder Ehegatten Verwandte und sonstige Berechtigte um die Verteilung des Nachlasses. Ein vorgelagertes Thema kann dabei die sogenannte Totenfürsorge sein, also die Frage, wer die Bestattung organisiert und bestimmt wo und wie der oder die Verstorbene seine letzte Ruhe findet. Manchmal wird sogar darüber gestritten, wer an der …weiterlesen
Auswirkungen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten auf gemeinschaftliche Ehegattentestamente
Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament bietet Ehepaaren die Möglichkeit, ihre Erbfolge gemeinsam und verbindlich zu regeln. Doch was passiert, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig ist? In diesem Artikel werden die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Situation beleuchtet, insbesondere unter Bezugnahme auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Wir untersuchen, ob es einen Unterschied …weiterlesen
Was Sie über den Widerruf eines Ehegattentestaments wissen müssen
Ehegatten, die in guten Zeiten ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet haben, denken im Fall der Trennung oft auch darüber nach, was sie nun machen müssen, um für die Zeit ab Trennung bis zur Scheidung nicht mehr an das Testament gebunden zu sein. Die wenigsten wissen aber, dass der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments nicht ganz so einfach …weiterlesen
Anfechtung der Annahme einer Vorerbschaft zugunsten des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs
Im deutschen Erbrecht stellt die Frage der Anfechtbarkeit der Annahme einer Erbschaft aufgrund von Irrtümern über die Rechtsfolgen eine bedeutende Herausforderung dar. Diese Thematik spielt nicht nur eine Rolle, wenn sich nach Annahme der Erbschaft herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, sondern gewinnt insbesondere an Bedeutung, wenn es um die Frage geht, ob es für …weiterlesen
Vorerbschaft vs. Pflichtteil – Soll ich ausschlagen?
Wer in einem Testament als bloßer Vorerbe eingesetzt worden ist, der ist oftmals, jedenfalls dann, wenn diese Stellung nicht in Absprache mit dem Erblasser gewählt worden ist, bitter enttäuscht, weil er aufgrund seiner Stellung den Nachlass zwar nutzen, nicht aber über diesen verfügen kann und oft auch in vielerlei Hinsicht Einschränkungen und Verpflichtungen unterliegt. Es …weiterlesen
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