In der rechtlichen Praxis stellt sich oft die Frage, inwieweit ein Testamentsvollstrecker den Auftrag des Erblassers befolgen darf, besonders wenn dadurch andere testamentarische Anordnungen beeinträchtigt werden könnten. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.12.2023 – 21 W 120/23) bietet hierzu aufschlussreiche Einblicke und dient als Grundlage für eine umfassende …weiterlesen
Zur Vererbbarkeit von testamentarischen Auflagen
Testamente spielen eine zentrale Rolle im deutschen Erbrecht. Sie ermöglichen es, den eigenen Nachlass gemäß individuellen Wünschen zu verteilen und Anweisungen für die Nachkommen festzulegen. Ein interessanter Aspekt dabei ist die Vererbbarkeit von testamentarischen Auflagen, also die Frage, ob diese mit dem Tod des Beschwerten erlischt oder an dessen Erben weitergereicht wird. Dieser Artikel beleuchtet, …weiterlesen
Und nichts als ein Fremder – VG verurteilt Mann Bestattungskosten für ihm unbekannten Halbbruder zu bezahlen
Als Cineast werden Sie bei dem Titel “Und nichts als ein Fremder“ sofort an ein US amerikanisches Filmdrama von Stanley Kramer aus dem Jahr 1955 denken. Darum geht es im nachfolgenden Artikel aber nicht, auch wenn der betroffene Kläger sicherlich das Urteil des VG Mainz vom 19.07.2023 (3 K 425/22) nicht minder als persönliches Drama …weiterlesen
Testamentarische Bedingungen und die Grenzen der Testierfreiheit
Die Testierfreiheit ist ein fundamentaler Grundsatz des deutschen Erbrechts. Sie erlaubt es dem Erblasser, über die Verteilung seines Vermögens nach dem Tod weitestgehend frei zu bestimmen. Doch diese Freiheit findet ihre Grenzen dort, wo testamentarische Bedingungen die Grenzen des Sittengesetzes überschreiten. Eine aufschlussreiche Entscheidung des OLG Hamm (Az.: 10 U 58/21) hebt hervor, wann eine …weiterlesen
Notarielles Nachlassverzeichnis: So reagieren Sie richtig, wenn der Notar die Erstellung des Nachlassverzeichnisses verzögert
Das Verhältnis zwischen Erben Pflichtteilsberechtigten ist regelmäßig von Natur aus angespannt, weil der Pflichtteilsberechtigte oft zu Recht oder zu Unrecht dem Erben misstraut. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Pflichtteilsberechtigten, der regelmäßig keine genaue Kenntnis von Umfang und Bestand des Nachlasses hat, in § 2314 BGB mit umfassenden Auskunftsansprüchen ausgestattet. Insbesondere hat der Pflichtteilsberechtigte nach dieser …weiterlesen
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