Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Doch enn Sie im Leben erfolgreich waren und nichts dem Zufall überlassen haben, dann sollten Sie die Endlichkeit des eigenen Lebens nicht ausblenden, denn dann überlassen Sie die Regelung Ihres letzten Willens nicht der eigenen Entscheidung, sondern dem Gesetzgeber, weil dann gesetzliche Erbfolge eintritt. nach § 1922 …weiterlesen
Warum bei der lebzeitigen Schenkung von Immobilien das Motiv Steuern zu sparen nicht vorrangig sein sollte
Das Familienheim möglichst vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen und auf die nächste Generation zu übertragen, ohne dass diese von Schenkungsteuer oder Erbschaftssteuer erdrückt werden? Dieser Gedanke war es, der viele Eltern Ende 2022 noch dazu veranlasst hat, schnell, bevor die neuen Bewertungsgrundsätze eingreifen, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Für viele Notariate …weiterlesen
Lässt sich so bei der Errichtung eines Testaments ein Verstoß gegen das Heim- und Pflegegesetz umgehen?
Alte Menschen sind, gerade dann, wenn sie einsam und gebrechlich sind, nicht selten ein leichtes Opfer für Erbschleicherei. Ehe man sich versieht, gehen manchmal Kinder und andere Verwandte leer aus und stattdessen erbt plötzlich der nette Nachbar oder die Haushaltshilfe. Da gerade Personen auf dem letzten Lebensweg im besonderem Maße Einfluss auf Seniorinnen und Senioren …weiterlesen
Zu den rechtlichen Besonderheiten beim Pflichtteilsvermächtnis
Im Erbrecht gibt es nichts, was es nicht gibt. Eine solche Besonderheit, deren Konsequenz manchen (auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen) nicht geläufig ist, ist das sog. Pflichtteilsvermächtnisses. Von einem Pflichtteilsvermächtnis spricht man dann, wenn in einem Testament einem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis in Höhe des Pflichtteils zugewandt wird. Der so Bedachte steht nun vor der Wahl, ob …weiterlesen
Gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten muss im Testament klar geregelt sein
Wer ein privatschriftliches Testament errichtet, ohne qualifizierten rechtlichen Rat dazu in Anspruch genommen zu haben, ob das Formulierte auch dem tatsächlichen Willen entspricht, der läuft Gefahr, dass mit Eintritt des Erbfalls in der Familie das Chaos ausbricht. Diese Erfahrung musste auch ein Ehepaar machen, das in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich verfügt hatte, dass nach dem …weiterlesen
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