Vor kurzem ist ein ungewöhnlicher Erbrechtsfall auf dem Schreibtisch des Verfassers gelandet, bei dem eine unbedachte Regelung zur Nacherbschaft durch den Erblasser dazu führt, dass der als Vorerbe eingesetzte Sohn des Erblassers, der zwischenzeitlich selbst das 60 Lebensjahr überschritten hat, sich „kastrierten“ lassen müsste, um über eine zum Nachlass zählende Immobilie zu verfügen, und das, …weiterlesen
Zur Ordnungsgemäßheit eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Pflichtteilsberechtigte, also Abkömmlinge, Ehegatten oder Eltern, die durch Testament enterbt worden sind, können von dem oder den Erben die Erstellung eines privatschriftlichen und oder notariellen Nachlassverzeichnisses über Bestand und Umfang des Nachlasses verlangen. Dies ist in § 2314 BGB geregelt. Gerade dann, wenn ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt wird, bringt dieses den Anspruch nur dann zum …weiterlesen
Zur Sittenwidrigkeit der Erbeinsetzung des Betreuers (und andere Erbschleichereien)
Gelegenheit macht bekanntlich Diebe. Deshalb sind gerade Personen, die von Berufs wegen Umgang mit alten, kranken und einsamen Menschen haben, besonders gefährdet dies zum eigenen finanziellen Vorteil auszunutzen. Auch, wenn derartige „Vermögensdelikte“ oder Erbschleichereien meist im Verborgenen stattfinden und deshalb selten vor dem Kadi landen, gibt es doch manchmal Fälle, die gerichtskundig werden. In einem …weiterlesen
Regelmäßig kein Kostenerstattungsanspruch im Erbscheinverfahren
Im Zivilprozess ist es grundsätzlich so, dass die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Dazu zählen neben den Gerichtskosten auch die außergerichtlichen Kosten der obsiegenden Partei, also die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren. Diese Grundsätze, die in § 91 ZPO geregelt sind, sind den meisten Rechtsuchenden bekannt. Deshalb spricht man im Vorfeld auch oft von …weiterlesen
Bloße Erbeinsetzung eines Neffen begünstigt nicht automatisch den ganzen Stamm
Bei der Formulierung von Testamenten steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Wer hier als Erblasser oder als Erblasserin unpräzise formuliert, der läuft Gefahr, dass am Ende der Nachlass nicht nur bei Gericht landet, sondern ein Dritter, nämlich ein Richter oder eine Richterin, entscheiden muss, was genau gewollt war. Von daher sollte, um Streit zu vermeiden, …weiterlesen
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