Pflichtteilsstrafklauseln sind ein beliebtes Instrument in gemeinschaftlichen Testamenten, um den überlebenden Ehegatten zu schützen. Doch wann wird eine solche Klausel ausgelöst? Muss ein Pflichtteilsberechtigter aktiv Forderungen stellen – oder genügt bereits die Annahme einer freiwilligen Geldzuwendung? Eine Entscheidung des OLG Braunschweig (Beschluss v. 13.02.2025 – 10 W 11/25) bringt nun mehr Klarheit.weiterlesen
Pflichtteilsstrafklausel im Testament: Reicht das gemeinschaftliche Testament als Erbnachweis aus?
Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein typisches Instrument im sogenannten Berliner Testament. Sie soll verhindern, dass ein Kind nach dem Tod des ersten Ehegatten den Pflichtteil geltend macht und damit den überlebenden Ehepartner wirtschaftlich belastet. In der Regel sehen solche Klauseln vor, dass derjenige, der den Pflichtteil verlangt, nach dem Tod des zweiten Ehegatten enterbt wird und …weiterlesen
Steueroptimierte Nachlassplanung: Nießbrauchsdepot und Lebensversicherung clever kombinieren
Die Nachlassplanung ist ein essenzieller Bestandteil der Vermögenssicherung und -übertragung. Zwei Instrumente, die hierbei eine bedeutende Rolle spielen, sind das Nießbrauchsdepot und die Lebensversicherung. Beide bieten Möglichkeiten, Vermögenswerte steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen. Im Folgenden werden die Funktionsweisen, rechtlichen Grundlagen und steuerlichen Vorteile dieser Instrumente detailliert erläutert.weiterlesen
Das nicht umgesetzte Testament: Erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen
In der Praxis des Erbrechts treten häufig Fälle auf, in denen der Wille des Erblassers nicht in einer formgültigen letztwilligen Verfügung festgehalten wurde, weil der Erblasser seinen Willen nur mündlich geäußert oder jedenfalls kein formwirksam es Testament errichtet hat. Ein solches Szenario führt oft nicht nur dazu, dass derjenige, der etwas erhalten sollte, am Ende …weiterlesen
Kurz vor der Ehe geschlossener Erbvertrag – bleibt er nach der Scheidung wirksam?
Der § 2077 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen zugunsten des Ehegatten im Falle der Auflösung der Ehe oder bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Scheidung mit Zustimmung des Erblassers. Diese Bestimmung zielt darauf ab, den mutmaßlichen Willen des Erblassers zu berücksichtigen, der seinen ehemaligen Ehepartner nach einer Scheidung oder bei bevorstehender …weiterlesen
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