Der Erbe muss die Erbschaft nicht aktiv annehmen. Er muss vielmehr das Erbe ausschlagen, wenn er nicht automatisch Erbe werden möchte. Wird die sechswöchige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft versäumt, weil beispielsweise der Erbe erst danach Kenntnis davon erlangt, dass der Nachlass überschuldet ist, dann kann unter bestimmten Voraussetzungen die (automatische) Annahme durch Anfechtung beseitigt …weiterlesen
Zustimmung zur Eintragung einer Vormerkung nach Grundstücksvermächtnis durch den Erben muss „unbedingt“ erfolgen
An dieser Stelle haben wir bereits des Öfteren darüber berichtet, dass derjenige, dem durch Testament mittels Vermächtnis eine Immobilie zugewendet wird, bereits unmittelbar mit Anfall der Erbschaft zur Absicherung seines Vermächtnisanspruchs die Eintragung einer Vormerkung verlangen kann und dass dieser Anspruch, wenn der Erbe die Zustimmung nicht freiwillig erteilt, im Wege einer einstweiligen Verfügung mit …weiterlesen
Handelt es sich bei Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht um Schenkungen?
Dieser Frage ist nunmehr der BGH in seinem Urteil vom 07.07.2015 (X ZR 59/13) nachgegangen, und hat ein vorangegangenes Berufungsurteil, das keine Unentgeltlichkeit und damit keine (widerrufbare) Schenkung angenommen hatte aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurückverwiesen.weiterlesen
BGH: Zur Bewertung einer Immobilienhälfte bei der Berechnung des Pflichtteils
Die Bewertung von Immobilien zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sorgt immer wieder für Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten. Das Gesetz hat hier geregelt, dass im Rahmen des Auskunftsanspruchs der Pflichtteilsberechtigte auf Kosten des Erben die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Wertimmobilie verlangen kann. Zählt zum Nachlass aber nicht die ganze Immobilie, sondern lediglich ein hälftiger …weiterlesen
Steuern sparen mit fiktivem Pflichtteil beim sog. Berliner Testament
Wollen Ehegatten sich für den Fall ihres Ablebens absichern, wird meist eine Form des sog. Berliner Testaments gewählt. Bei diesem setzen sich die Ehegatten regelmäßig wechselseitig als Alleinerben und einen Dritten, also beispielsweise gemeinschaftliche Kinder, als Schlußerben des Letztversterbenden ein (sog. Einheitslösung). Bei Eintritt des ersten Erbfalls werden hierdurch also die Kinder enterbt, so dass …weiterlesen
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