Das sogenannte Leerstandsmodell, oft auch als Sylter Modell bezeichnet, ist eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, die insbesondere bei der Übertragung von Immobilienvermögen Anwendung findet. Ziel ist es, Grundbesitz, der sich im Betriebsvermögen oder im Vermögen einer Kapitalgesellschaft befindet, steuerlich begünstigt zu übertragen. Grundlage hierfür sind die Vorschriften der §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG), die unter …weiterlesen
(Keine) Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft?
Die Entscheidung, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, ist oft von weitreichender Bedeutung. Insbesondere bei einem zunächst überschuldet erscheinenden Nachlass neigen viele potenzielle Erben dazu, das Erbe vorschnell auszuschlagen, um sich vor finanziellen Verpflichtungen zu schützen. Doch wie der Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.08.2024 (Az. 8 W 102/23) zeigt, kann eine voreilige Ausschlagung schwerwiegende und …weiterlesen
Vorweggenommene Erbfolge: Pflichtteilsverzicht versus Erbverzicht
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Vater überschreibt seiner ältesten Tochter ein Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. In der notariellen Urkunde erklärt die Tochter, auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Der Vater verstirbt Jahre später ohne Testament, und es beginnt ein Streit zwischen den Erben. Die Schwestern der Beschenkten argumentieren, diese sei durch die …weiterlesen
Tatsächliche Probleme bei der Forderung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Gibt es in Deutschland inzwischen auch einen Notarmangel? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man als Erbe versucht, einen Notar zu finden, der ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellen soll – sei es, weil der Pflichtteilsberechtigte dies verlangt, oder weil der Erbe gerichtlich zur Vorlage eines solchen Verzeichnisses verpflichtet wurde. So haben wir für einen pflichtteilsberechtigten Sohn …weiterlesen
Zur Haftung eines Notars bei unwirksamer Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags
Die notarielle Beurkundung zählt zu den zentralen Aufgaben eines Notars und dient dem Schutz der Beteiligten vor Rechtsunsicherheit. Umso schwerwiegender sind Fehler, die den Parteien finanzielle Schäden verursachen können. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urteil vom 20.11.2024 – IV ZR 263/23) unterstreicht die Verantwortung des Notars bei der Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags und verdeutlicht, welche …weiterlesen
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