Die Güterstandschaukel ist ein elegantes, aber anspruchsvolles Gestaltungsinstrument für Ehepaare, um Vermögensverschiebungen innerhalb einer Ehe strukturiert vorzunehmen – sei es zur Nachfolgeplanung, Haftungsminimierung oder zur flexiblen Vermögensaufteilung. Doch in ihrem juristischen Feingefühl lauern steuerliche Fallen, formale Risiken und Anfechtungsgefahren. In diesem Beitrag erfahren Sie kompakt und praxisorientiert, welche Fallstricke bei der Güterstandschaukel drohen – und …weiterlesen
Brauche ich einen Ehevertrag? – Alles, was Sie zur Zugewinngemeinschaft und Co. wissen müssen
Wer heiratet, denkt selten an die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder eines Todesfalls. Doch gerade bei wesentlichen Vermögenswerten – Immobilien, Unternehmen, Erbschaften – kann ein Ehevertrag eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit sein. Der folgende Beitrag erläutert den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, zeigt Alternativen auf und hilft Ihnen zu entscheiden, ob ein Ehevertrag in Ihrer Situation empfehlenswert ist.weiterlesen
Steuern, Solidaritätszuschlag und Sozialhilferegress – wie Deutschland seine Leistungsträger verprellt
Max (Name geändert) ist das, was man einen Aufsteiger nennt. Als Kind russlanddeutscher Spätaussiedler hat er sich mit Disziplin und Durchhaltevermögen durch das deutsche Bildungssystem gearbeitet. Heute ist er Facharzt in einer bayerischen Klinik. Er liebt seinen Beruf, ist engagiert, fährt zusätzlich Notarzteinsätze und arbeitet im Durchschnitt 60 Stunden pro Woche – das sind 240 …weiterlesen
Illoyale Vermögensverfügungen und die Beweislastumkehr des § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB im Zugewinnausgleich
Im deutschen Familienrecht spielt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Zugewinnausgleich oft eine zentrale Rolle bei der Vermögensverteilung im Falle der Scheidung. Maßgeblich ist der Vergleich des Anfangsvermögens bei Eheschließung mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten – insbesondere im Zeitraum zwischen der Trennung und der Zustellung der Scheidung …weiterlesen
Elternunterhalt und Sozialhilferegress – BGH: Wer über 100.000 € brutto verdient, der zahlt
Schlechte Nachricht für alle Kinder, die ein Bruttoeinkommen von über 100.000 € haben und deren Eltern bereits pflegebedürftig sind oder werden könnten. Dies jedenfalls dann, wenn die Eltern nicht über so viel Einkommen und Vermögen verfühen, dass kostspielige Pflegekosten problemlos davon gedeckt werden können, denn der BGH (Beschluss vom 23.10.2024 – XII ZB 6/24) hat …weiterlesen
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