„Nachzügler“ sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Insolvenzordnung sehe nicht vor, so das BAG in seiner Entscheidung vom 12.09.2013 (6 AZR 907/11), dass Ansprüche, die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet wurden, nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegen den Insolvenzschuldner geltend gemacht …weiterlesen
Stehenlassen des Gewinns durch Gewinnvortrag durch den Alleingesellschaftergeschäftsführer ist anfechtungsrechtlich als Gesellschafterdarlehen zu behandeln
Die Ausschüttung von Gewinnvorträgen an einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer entspricht wirtschaftlich einer Rechtshandlung mit der ein Gesellschafterdarlehen i.S.v. § 39 Abs.1 Nr. 5 InsO zurückgewährt wird. Die Ausschüttung ist so nach § 135 Abs.1 Nr.2 InsO anfechtbar. Dies entschied mit Urteil vom 15.10.2013 das OLG Koblenz (3 U 635/13).weiterlesen
Erstattungsanspruch aus freigegebener Tätigkeit fällt nicht in die Insolvenzmasse
Das Finanzgericht Münster entschied mit Urteil vom 27.09.2013 (14 K 1917/12), dass ein Einkommensteuererstattungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse fällt, wenn der Insolvenzschuldner diesen durch eine vom Insolvenzverwalter freigegebene Tätigkeit erworben hat.weiterlesen
Nachträgliche Anmeldung des Rechtsgrunds der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist zulässig
Für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle bestimmt § 174 Abs.2 InsO, dass der Gläubiger auch die Tatsachen angibt, aus denen sich nach seiner Einschätzung die rechtliche Qualifikation aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ergibt. Nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 17.01.2008 (IX ZR 220/06), ist aber auch die nachträgliche Anmeldung des Rechtsgrunds zulässig.weiterlesen
Nach Insolvenzeröffnung begründete Ansprüche sind Neuforderungen
Der Anspruch des Insolvenzgläubigers muss vor Eröffnung bzw. im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens „begründet“ sein. Deshalb begründen künftige Ansprüche, bei denen erst ein „Rechtsboden“ besteht, keine Insolvenzforderung, dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 15.05.2013 (L 11 KA 147/11). Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Ansprüche sind sog. Neuforderungen. § 87 InsO schreibt vor, …weiterlesen
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