Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist die Mietsache an den Vermieter herauszugeben. Für den Fall, dass dies nicht rechtzeitig geschieht hat der Vermieter grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch in Höhe der vormals vereinbarten oder ortsüblichen Miete, § 546 a BGB. Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses kann dieser …weiterlesen
Zur Erwerbsobliegenheit und Auskunftspflicht des Selbstständigen
Der BGH hat in einem Beschluss vom 13.06.2013 (IX ZB 38/10) zum Umfang, Maßstab und zur Auskunftspflicht hinsichtlich der Zahlungspflicht des selbstständigen Schuldners nach Freigabe seiner Tätigkeit aus der Insolvenzmasse erläutert, dass er im Hauptinsolvenzverfahren – also vor Ankündigung der Restschuldbefreiung und Beginn der sog. Wohlverhaltensperiode – keine Erwerbsobliegenheit hat. Eine solche bestehe auch dann …weiterlesen
Gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ist Betriebskostenerstattung grundsätzlich unpfändbar
Titulierte Forderungen können mittels Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. So können Forderungen des Schuldners bspw. gegenüber seinem Arbeitgeber aus Lohnansprüchen oder gegenüber dem Vermieter aus Kautionsguthaben oder Erstattungsansprüchen aus Nebenkostenabrechnungen gepfändet werden. Hinsichtlich der Forderungspfändung ist aber immer eine mögliche Unpfändbarkeit der Ansprüche zu beachten. So soll nun nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2013 (IX ZR …weiterlesen
Bei Willensübereinstimmung der Parteien zum deliktischen Charakter der Forderung ist keine Schlüssigkeitsprüfung erforderlich
Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gegen den Schuldner nach Insolvenzeröffnung nur im Wege der Forderungsanmeldung zur Tabelle geltend machen. Hierzu sind die Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden, der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben und glaubhaft zu machen. Grundsätzlich kann der Schuldner bei redlichem Verhalten dann nach 6 Jahren Befreiung von seinen Altschulden erlangen. Verbindlichkeiten …weiterlesen
Kein Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters bei Direktversicherung
Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters zählt es Masse zu generieren, um so nicht nur die Kosten des Verfahrens zu decken, sondern auch eine Quote an die Gläubiger ausschütten zu können. Neben dem Einzug von bestehenden Forderungen und Insolvenzanfechtung sind Insolvenzverwalter oft sehr erfinderisch. Steigt doch mit Zunahme der Masse auch die Vergütung des Verwalters. Deshalb …weiterlesen
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