Schön, wenn der Arbeitgeber Urlaubsgeld bezahlt. Wer aber Schulden hat, hat unter Umständen nichts davon. Jedenfalls dann nicht, wenn Gläubiger versuchen auf diese Zusatzzahlung zuzugreifen. Der BGH hat nun mit Beschluss vom 26.04.2012 (IX ZB 239/10) klargestellt, dass Urlaubsgeld grds. unpfändbar ist (und damit auch nicht in die Insolvenzmasse fällt).weiterlesen
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