Bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren taucht immer wieder das Problem auf, dass im Schuldnervermögen zwar Forderungen vorhanden sind, aber nicht genug Masse, um diese gerichtlich durchzusetzen. Will ein Insolvenzverwalter die Forderung realisieren, so muss er versuchen die Kosten für den Rechtsstreit von den Gläubigern zu erhalten oder einen Prozessfinanzierer finden, der bereit ist den Rechtsstreit …weiterlesen
OLG München: Zum Wert der Insolvenzmasse bei Betriebsfortführung
Das OLG München hat mit Beschluss vom 08.08.2012 (11 W 832/12) entschieden, wie die Gerichtskosten im Falle einer Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter zu berechnen sind. Dabei musste sich der Senat mit den sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur stark divergierenden Ansichten zur Begriffsbestimmung der Insolvenzmasse im Sinne des § 58 Abs.1 Satz 1 GKG auseinandersetzen.weiterlesen
BAG: Kooperationsvertrag mit späterem Betriebserwerber bedeutet nicht notwendig Betriebsinhaberwechsel
Eine Unternehmensinsolvenz kommt meist nicht von heute auf morgen, sondern ist ein schleppender Prozess. Deshalb gibt es, wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, oft schon vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Investoren, die einerseits gerne den Betrieb übernehmen würden andererseits aber die angehäuften Schulden und die mit einer Übernahme verbundene Mithaftung scheuen. Eine Übernahme findet …weiterlesen
BGH: Persönliche Haftung eines GbR-Gesellschafters bei Insolvenz
Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet grds. neben dem Gesellschaftsvermögen mit dem Privatvermögen. Gerät die Gesellschaft in Insolvenz versuchen Gläubiger dann regelmäßig nicht mehr gegen die (insolvente) Gesellschaft, sondern gegen die Gesellschafter persönlich vorzugehen. In einem vom BGH nunmehr entschiedenen Rechtsstreit wollte ein Gesellschafter die Flucht nach vorne antreten. Er hat nicht zugewartet bis er persönlich …weiterlesen
Neuregelung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens auf dem Weg
Nach dem bereits verabschiedeten Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. März 2012 in Kraft getreten ist, wurde am 18.07.2012 nunmehr vom Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen und somit die „zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform“ auf den Weg gebracht. …weiterlesen
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