Wer im Internethandel tätig ist weiß (oder sollte wissen), dass im Impressum die von § 5 TMG geforderten Pflichtangaben enthalten sein müssen. Bei Verstößen drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Bei gewerblich genutzten Domains gibt es meistens neben dem Domaininhaber auch noch einen Admin C. Der Admin-C ist der administrative Ansprechpartner einer Domain. Er hält den Kontakt zur DENIC …weiterlesen
Google haftet für anonymen Erfahrungsbericht auf Google Maps
Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen sind unwahre oder ehrverletzende Äußerungen im Internet mehr als ärgerlich – sie können den Ruf und das Ansehen auf Dauer gefährden. Die Unterbindung solcher Äußerungen und deren rechtliche Verfolgung sind besonders schwierig, wenn die Äußerungen anonym erfolgen.weiterlesen
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