Der Prokon-Verkaufsprospekt für Beteiligungen an Windkraftanlagen enthält irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen «maximalen Flexibilität» der Geldanlage. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 05.09.2012 entschieden (Az.: 6 U 14/11).weiterlesen
