Der Frömmste kann bekanntlich nicht in Frieden leben, wenn ihn sein Nachbar nicht lässt. Deshalb sind Streitigkeiten unter Nachbarn, gleichgültig ob Mieter, Miteigentümer oder Eigentümer in der Praxis recht häufig. In Mietshäusern werden solche Streitigkeiten oft auch „verdeckt“ geführt, nämlich dadurch, dass Beschwerden über einen Mitbewohner gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. So erging es …weiterlesen
BGH: Kündigung eines Mietverhältnisses auch bei unverschuldetem Zahlungsrückstand rechtens
Im Zivilrecht gilt der Grundsatz „Geld hat man zu haben“. Dies bedeutet, dass jeder Schuldner für seine Zahlungsfähigkeit selbst verantwortlich ist. Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 04.02.2015 (VIII ZR 175/14) bestätigt, dass dieser Grundsatz auch ausnahmslos dann gilt, wenn ein Mietverhältnis wegen Zahlungsrückstand des Mieters gekündigt wird, obwohl der Mieter alles in …weiterlesen
BGH lockert weiter die Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs
Gute Nachrichten für alle Vermieter. Mit Urteil vom 04.02.2015 (VIII ZR 154/14) hat der BGH in einem Grundsatzurteil weiter die Kündigungsmöglichkeit von Wohnraum wegen Eigenbedarf seitens des Vermieters gelockert. Der BGH hat dabei zugunsten eines Vermieters, der wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, entschieden, dass kein Rechtsmissbrauch vorliege, wenn das künftige Entstehen des Eigenbedarfs für den Vermieter zwar …weiterlesen
AG München: Keine Mietminderung bei Legionellenbefall
Wird im Mietshaus Legionellenbefall festgestellt, berechtigt dies die Mieter nicht automatisch die Miete zu mindern. In einem nunmehr vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit, hatte der Beklagte Mieter von der Hausverwaltung im März 2012 erfahren, dass bei der durchgeführten Untersuchung eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte in Bezug auf Legionellen festgestellt worden war. Im Mai 2012 hatte …weiterlesen
BGH: Selbst bei hohem Leerstand sind Warmwasserkosten grundsätzlich auch nach dem Verbrauch abzurechnen
Nebenkostenabrechnungen führen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Insbesondere dann, wenn in einem Mehrfamilienhaus ein hoher Leerstand besteht, kann dadurch, je nachdem, wie der Vermieter abrechnet, der einzelne Mieter übermäßigen Nachforderungen ausgesetzt sein. In einem vom BGH nunmehr mit Urteil vom 10. Dezember 2014 (VIII ZR 9/14) letztinstanzlich entschiedenen Rechtsstreit, hat der BGH …weiterlesen
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