Wenn Sie Vermieter von Gewerbeimmobilien sind, dann werden Sie vielleicht schon in den letzten Tagen Post von Ihren Mietern erhalten haben, in denen diese manchmal dreist, manchmal freundlich, aber auf jeden Fall recht bestimmt, mitteilen, dass aufgrund der staatlich angeordneten Betriebsschließungen augenblicklich keine Einnahmen mehr erzielt würden und deshalb ab April bis auf weiteres auch …weiterlesen
Zu den Auswirkungen des Coronavirus und der damit verbundenen Betriebsschließungen auf Gewerbemietverträge
Landauf und landab erhalten derzeit Vermieter von Gewerbeimmobilien Schreiben ihrer Mieter, die entweder gleich mitteilen, dass sie aufgrund einer staatlich angeordneten Betriebsschließung bis auf weiteres berechtigt seien die Mietzahlungen einstellen oder aber, in der milderen Form, höflich anfragen, ob aufgrund der Coronakrise vermieterseits Bereitschaft bestünde auf Mietzahlungen ganz oder teilweise zu verzichten, um die Krise …weiterlesen
Zum Eintrittsrecht von Familienangehörigen in bestehende Mietverträge
Nachdem, gerade in Ballungszentren, der Mietmarkt heiß ist, besteht manchmal eine Möglichkeit an günstigen Wohnraum zu kommen, in dem der Eintritt in Altmietverträge, beispielsweise der verstorbenen Eltern oder Großeltern erklärt wird. Damit ein solches Eintrittsrecht aber überhaupt in Betracht kommt, muss mit dem Verstorbenen ein gemeinsamer Haushalt geführt worden sein bzw. man muss zumindest zusammengelebt …weiterlesen
Wann darf der Vermieter von seinem Besichtigungsrecht Gebrauch machen und die Mietwohnung besichtigen?
Läuft das Mietverhältnis gut, dann haben für gewöhnlich, wenn der Mieter pünktlich die Miete bezahlt, Vermieter und Mieter nur wenig Berührungspunkte. Gleichwohl kann schnell Streit entstehen, wenn der Vermieter unvermittelt sein Besichtigungsrecht ausüben möchte. Damit Streit vermieden wird, sollten Sie als Mieter wissen, dass dem Vermieter grundsätzlich ein solches Besichtigungsrecht zusteht. Als Vermieter wiederum sollten …weiterlesen
Vermieter haben bei bloßen Gebrauchsspuren der Mietsache keinen Schadensersatzanspruch
In einer Wohnung wird gewohnt. Deshalb liegt es in der Natur der Sache, dass das „Wohnen“ Gebrauchsspuren an der Mietsache hinterlässt. Gleichwohl kommt es immer wieder vor, dass Vermieter fälschlich der Meinung sind, es würde sich dabei um Schäden handeln, die der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zu ersetzen habe. Ein solcher Anspruch besteht aber …weiterlesen
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