Die Beantwortung der Frage, ob vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten Arbeitslohn sind, die für viele Arbeitnehmer auf den ersten Blick seltsam anmutet, hat erhebliche Auswirkungen. Wird sie nämlich bejaht, dann muss der Arbeitgeber darauf Lohnsteuer einbehalten und abführen und der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten wie erhaltenen Arbeitslohn versteuern. Finanzamt verlangt die Abführung von Lohnsteuer auf übernommene Weiterbildungskosten …weiterlesen
EuGH ermöglicht rückwirkende Rechnungskorrektur
Eine rückwirkende Rechnungskorrektur war in Deutschland bislang nicht möglich. Vielmehr konnte nach Deutschen Recht eine Rechnung lediglich für die Zukunft berichtigt werden. Dies bedeutete, dass die Wirkung erst ab dem Jahr der Berichtigung der Rechnung eingreift. Dies führte regelmäßig zur Festsetzung von Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % p. a. Der Europäische Gerichtshof (Rs. C-518/14 „Senatex“) …weiterlesen
Zur ortsüblichen Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum an Angehörige
Wird Wohnraum verbilligt an Angehörige überlassen und führt dies dazu, dass negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, dann gibt es häufig Streit mit dem Finanzamt darüber, in welcher Höhe diese Negativeinnahmen steuerlich berücksichtigt werden können. Maßgebliches Kriterium ist dabei die ortsübliche Miete für Wohnungen vergleichbarer Art und Ausstattung. Der BFH hat in seinem Urteil vom 10.05.2016 (IX R …weiterlesen
Künstlersozialabgabe sinkt 2017 auf 4,8%
Mit der Künstlersozialabgabe wird die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbständiger Künstler usw. mitfinanziert. Sie beträgt derzeit 5,2 %. Die Abgabe ist von Unternehmen, wie z. B. Theater, Verlagen, Galerien oder auch Werbeagenturen zu bezahlen. Ebenso gilt die Abgabepflicht für alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an …weiterlesen
Aufwendungen für Feier eines Dienstjubiläums können Werbungskosten sein
Wer als Arbeitnehmer Kollegen und Vorgesetzte anlässlich eines Dienstjubiläums zu einer Feier einlädt, der kann die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 20.01.2016 (VI R 24/15) entschieden.weiterlesen
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