Bekanntlich wird ein häusliches Arbeitszimmer nur ausnahmsweise dann steuerlich anerkannt, wenn der Steuerpflichtige dieses Zimmer ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzt und ihm nicht gleichzeitig anderweitig ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht (BFH, Beschluss vom 27.07.2015 (GrS 1/14 – „gemischt genutztes Arbeitszimmer“). Bei Arbeitnehmern ist dies regelmäßig nicht der Fall. Bei Selbstständigen nur dann, wenn sie …weiterlesen
Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts als Arbeitslohn?
Rechtsanwälte müssen zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Bei angestellten Rechtsanwälten wird diese regelmäßig nicht vom Arbeitnehmer selbst, sondern von der Kanzlei als Arbeitgeber bezahlt. Der BFH hat nun in seinem Urteil vom 10.03.2016 (VI R 58/14) entschieden, dass dann, wenn die Kanzlei eine solche Haftpflichtversicherung unterhält, von deren Schutz auch die angestellten Anwälte erfasst sind, es …weiterlesen
Führt künftig verspätete Abgabe der Steuererklärung automatisch zu Verspätungszuschlägen?
Kommen automatische Zuschläge für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung zu spät abgeben? Bisher entscheiden die Finanzbeamten im Einzelfall, ob ein Verspätungszuschlag fällig wird. Doch künftig sollen automatisch 25 Euro pro Monat anfallen, wenn die Steuererklärung nicht pünktlich beim Finanzamt eingeht. Der Bundestag berät derzeit über das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.weiterlesen
Kosten für Heimunterbringung lediglich aus Altersgründen stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar
Das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 15.12.2015, 12 K 206/14) hat entschieden, dass die mit einer Heimunterbringung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) darstellen, wenn die Unterbringung ursprünglich lediglich aus Altersgründen – und nicht aus Krankheitsgründen – erfolgt ist.weiterlesen
Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Wie heißt es so schön, wo kein Kläger da kein Richter oder aber ohne Schuss kein Jus. Während der erste Spruch bedeutet, dass derjenige, der nicht vor Gericht kämpft auch nicht Recht bekommen kann, bedeutet die zweite Redensart, dass es im Zivilprozess grundsätzlich keine Rechtsprechung gibt, wenn nicht zuvor die Gerichtskosten (3 Gerichtsgebühren) eingezahlt werden. …weiterlesen
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