Bislang müssen Steuerpflichtige aktiv werden und ihre Bank, Versicherung oder z. B. Fondsgesellschaft über ihre Kirchenzugehörigkeit informieren, damit diese neben der abgeltenden Einkommensteuer auch die Kirchensteuer quasi „von der Quelle aus“ an den Fiskus überweisen kann. Die meisten Institute halten seit Einführung der Abgeltungsteuer ein entsprechendes Formular bereit. Viele Steuerpflichtige unterlassen die Mitteilung dennoch, was …weiterlesen
Kosten eines Studiums, das eine Erstausbildung vermittelt, sind steuerlich nicht absetzbar
Mit Urteil vom 05.11.2013 (VIII R 22/12) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sind. Im Streitfall hatte der Kläger ein Jurastudium als Erststudium aufgenommen und begehrte für die Jahre 2004 und 2005 unter Hinweis auf die …weiterlesen
BFH: Keine Pflicht des FA zur Belehrung, dass Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann
Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht vielmehr aus, wenn sie hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) wiedergibt (hier: „schriftlich“). Dies hat der BFH mit Urteil vom 20.11.2013 …weiterlesen
BFH: Sog. 1%-Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Der Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein Statussymbol. Wirtschaftlich lohnen tut er sich allerdings nur dann, wenn er auch tatsächlich stark genutzt wird. Wird ein betriebliches Kfz auch zu privaten Zwecken genutzt, ist nämlich für jeden Kalendermonat der privaten Nutzung ein Betrag in Höhe von 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich …weiterlesen
Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke sind steuerpflichtig, aber ermäßigt zu besteuern
Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, sind steuerpflichtig, wenn sie ab dem 01.01.2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Seitdem werden die einmaligen Leistungen, ebenso wie die laufenden Renten der berufsständischen Versorgungswerke, mit dem sog. Besteuerungsanteil, der im Jahr 2005 50 % betrug und der jährlich ansteigt, der …weiterlesen
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