Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, sind steuerpflichtig, wenn sie ab dem 01.01.2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Seitdem werden die einmaligen Leistungen, ebenso wie die laufenden Renten der berufsständischen Versorgungswerke, mit dem sog. Besteuerungsanteil, der im Jahr 2005 50 % betrug und der jährlich ansteigt, der …weiterlesen
BFH: Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren
Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen in einem Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen (hier: Inanspruchnahme als Haftender wegen Begehung oder Beteiligung an einer Straftat) nicht verwendet werden (Verwertungsverbot), wenn die dem Betroffenen im Haftungsbescheid zur Last gelegte Straftat strafprozessrechtlich die Anordnung einer Telefonüberwachung nicht gerechtfertigt hätte. Dies hat …weiterlesen
Abzug von Schuldzinsen nach Verkauf einer Mietimmobilie
Derzeit ist unklar, ob nach dem Verkauf einer privaten vermieteten Immobilie verbleibende Schuldzinsen auch dann weiterhin bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können, wenn die 10-jährige „Spekulationsfrist“ (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgelaufen ist. Zu dieser Frage ist aktuell ein Verfahren vor dem BFH anhängig (Az.: IX R 45/13). …weiterlesen
BFH: Zur Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
Wer Angehörige beschäftigt, hat oft das Problem, dass das Finanzamt die gezahlten Löhne nicht als Betriebsausgaben anerkennen möchte. Jedenfalls dann, wenn nicht der Nachweis geführt werden kann, dass den Ausgaben auch tatsächlich Arbeitsleistungen gegenübergestanden haben. Ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist, wird anhand eines Fremdvergleichs beurteilt. Dass das Finanzamt manchmal über das Ziel …weiterlesen
BFH: Im bestehenden Haushalt auch Handwerkerleistungen für Neubaumaßnahmen steuerlich absetzbar
Nach dem Wortlaut des § 35a Abs. 3 EStG sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Im bestehenden Haushalt des Steuerpflichtigen können jährlich 20 % (= maximal 1.200 Euro im Jahr) von höchstens 6.000 Euro Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Finanzbehörden interpretieren diese Regelung bislang so, dass nur Erhaltungsmaßnahmen und …weiterlesen
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