Grundsätzlich gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften auch nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt grds. auch für vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers.weiterlesen
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 40
- 41
- 42


