Haben Sie sich schon einmal ausgesperrt? Dann wissen Sie ja, dass dies nicht nur ärgerlich, sondern meist auch ziemlich teuer ist. Ist die Tür zugefallen und wird ein Schlüsseldienst gerufen, dann beginnt meist der Ärger, weil je nach Tageszeit und Schlüsseldienst für das einfache Öffnen der Tür, was in wenigen Sekunden erfolgt, oft Hunderte von …weiterlesen
Auch gleichgeschlechtliche Paare können Kosten für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen
Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für eine künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt nach einem Urteil des BFH vom 05.10.2017 (VI R 47/15) auch dann, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.weiterlesen
Verlust bei Einkünften aus Kapitalvermögen durch insolvenzbedingten Ausfall privater Darlehensforderung
Wird ein Privatdarlehen gewährt, das der Darlehensnehmer nicht (freiwillig) zurückzahlt, dann ist dies bereits ärgerlich genug, wenn dafür gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Noch ärgerlicher aus Sicht des Darlehensgebers ist es aber, wenn dann der Darlehensnehmer auch noch in Insolvenz gerät und damit die Darlehensforderung ausfällt. Da gerade letzteres häufiger vorkommt, als man annehmen …weiterlesen
Kürzung der außergewöhnlichen Belastungen für Heimunterbringung um Haushaltsersparnis für jeden Ehegatten erforderlich
Die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim ist sehr kostenintensiv. Da wäre es doch schön, wenn diese Kosten wenigstens im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Dies dachte sich auch ein Ehepaar, das krankheitsbedingt im Mai 2013 in ein Alten- und Pflegeheim eingezogen war und seitdem dort ein Doppelzimmer bewohnte. Die Kosten die …weiterlesen
Arbeitnehmerüberlassung als schenkungssteuerpflichtige freigebige Zuwendung?
Überlässt ein Sponsor einem Dritter seine Arbeitnehmer zum Einsatz ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten (unentgeltliche Arbeitnehmerüberlassung), dann liegt im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Sponsors an den Leistungsempfänger (BFH, Urteil vom 30.08.2017 – II 46/15).weiterlesen
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