In vielen Versicherungsverträgen wird geregelt, wer im Todesfall Anspruch auf die Versicherungsleistung haben soll – insbesondere bei Unfallversicherungen. Häufig werden die gesetzlichen Erben benannt. Doch was passiert, wenn diese gesetzlichen Erben die Erbschaft ausschlagen? Verlieren diese dann die Bezugsberechtigung? Durch den neuen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juli 2025 (XII ZA 16/25) ist diese Frage …weiterlesen
Keine automatische Beendigung der D&O-Versicherung bei Insolvenzeröffnung
Mit Urteil vom 18. Dezember 2024 (Az. IV ZR 151/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Klauseln in D&O-Versicherungsverträgen, die den Versicherungsschutz bei Insolvenzantragstellung automatisch beenden, unwirksam sind. Diese Entscheidung stärkt maßgeblich die Position von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Insolvenzverwaltern und wirkt sich spürbar auf die Vertragsgestaltung von Versicherungen aus.weiterlesen
Getrennte Kasse bei der Buchung von Auslandsreisen kann Krankenversicherungsschutz gefährden
Urlaubsreisen sind für viele Menschen der Höhepunkt des Jahres. Ein wichtiger Bestandteil der Reiseplanung ist dabei die Absicherung für den Krankheitsfall, insbesondere bei Auslandsreisen. Viele Kreditkartenanbieter bieten in Verbindung mit ihren Karten auch eine Auslandsreisekrankenversicherung an. Doch wie im Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen deutlich wurde, können bestimmte Klauseln in den Versicherungsbedingungen dazu führen, dass …weiterlesen
Kündigung der sog. Unfall-Kombirente durch die AXA-Versicherung unwirksam
Mit Urteil vom 17.12.2021 (20 U 21/21) hat das OLG Köln entschieden, dass die von der AXA-Versicherung ausgesprochenen Kündigungen der sog. Unfall-Kombirente, die als günstige Alternative zu Berufsunfähigkeitssicherung beworben worden war, unwirksam sei. Nach Auffassung der Richter würde die Kündigungsklausel in den AGB Verbraucher unangemessen im Sinne von § 307 BGB benachteiligen. Die Klausel sei …weiterlesen
D & O-Versicherung muss grundsätzlich auch Ansprüche nach § 64 S. 1 GmbHG ersetzen
Leistet ein Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) Zahlungen, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar sind, dann haftet er dafür persönlich nach § 64 S. 1 GmbHG gegenüber der GmbH. Er kann hier also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch genommen werden. Gerade noch rechtzeitig, …weiterlesen
